Heinrich Hildebrand (Mediziner)

Heinrich (Otto Heinrich) Hildebrand (* 18. Juli 1866 in Rosenthal (Hessen); † 1. November 1940 in Marburg[1]) war ein deutscher Rechtsmediziner, Hochschullehrer und Geheimer Medizinalrat an der Philipps-Universität Marburg.

Leben

Hildebrand erhielt zunächst Hausunterricht, besuchte ab 1875 das Fürstlich Waldeck’sche Landesgymnasium in Korbach und ab 1880 das Gymnasium in Marburg, wo er 1884 das Abitur ablegte. Anschließend studierte er bis 1889 Medizin an der Philipps-Universität Marburg und leistete 1886/87 seine Wehrpflicht in Marburg ab. 1889 bestand er das medizinische Staatsexamen und arbeitete zunächst als Volontär an der Marburger Augenklinik und als Assistenzarzt in der Augenheilanstalt in Hagen. 1891 wurde er mit einer ophthalmologischen Arbeit zum Dr. med. promoviert.[2]

Nach einer Zeit als Landarzt ließ er sich 1893 in Marburg als praktischer Arzt nieder, bestand 1894 das Physikatsexamen und wurde 1895 Kreiswundarzt. 1895 bis 1901 arbeitete er im Allgemeinen Krankenhaus Eppendorf in Hamburg, zuletzt als Sekundärarzt. 1901 wurde er Gerichtsphysikus in Hamburg.

1902 wurde er als außerordentlicher Professor für gerichtliche Medizin nach Marburg berufen, wo er zugleich Kreisarzt für Marburg und Kirchhain war. Ab 1908 erhielt er einen Lehrauftrag für soziale Medizin, 1914 wurde er ordentlicher Honorarprofessor. Im Ersten Weltkrieg war er von 1914 bis 1917 Chefarzt des Marburger Reservelazaretts. 1921 wurde er persönlicher Ordinarius und Direktor des Gerichtsärztlichen Instituts in Marburg.[3] 1925 amtierte er als Dekan der Medizinischen Fakultät. Ab 1929 leitete er zusätzlich die Schule für medizinisch-technische Assistenten.[4]

Er wurde 1934 im ordentlichen Emeritenalter pensioniert. Im November 1933 unterzeichnete er das Bekenntnis der deutschen Professoren zu Adolf Hitler. 1934 trat er zudem als Fördermitglied der SS bei und fungierte zeitweise als Erbgesundheitsrichter.[5]

Von 1906 bis 1938 war er Vorsitzender des Vereins ehemaliger Angehöriger des Corps Hasso-Nassovia.

Werke

  • Über den diagnostischen Wert der Röntgenstrahlen in der inneren Medizin. 1901.
  • Anleitung zur Abfassung von Gutachten in Unfallrentensachen. 1909.
  • Gerichtliche Medizin. 1927.
  • Gerichtliche Medizin. Ein Leitfaden für Studierende und praktische Ärzte. 1932. – Dieses Werk galt in der Zwischenkriegszeit als Standardlehrbuch der Rechtsmedizin.

Ehrungen

Literatur

  • Catalogus professorum academiae Marburgensis. Die akademischen Lehrer der Philipps-Universität Marburg, Bd. II. Marburg 1979, S. 268.
  • Gerhard Aumüller u. a. (Hrsg.): Die Marburger Medizinische Fakultät im „Dritten Reich“. München 2001, S. 721.
  • Tina Junkers: Rechtsmedizin in der Weimarer Republik. Diss. Univ. Greifswald 2010. (Onlinefassung nicht mehr verfügbar)

Einzelnachweise

  1. siehe Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAMR), Best. 915 Nr. 5758, S. 379 (Digitalisat).
  2. Dissertation: Sechsundsechzig Magnetoperationen mit erfolgreicher Extraction von 53 Eisensplittern aus dem Augeninnern.
  3. 5. Mitteilungsblatt des Corps Hasso-Nassovia, Dezember 1940, S. 43
  4. UKGM
  5. Gerhard Aumüller u. a. (Hrsg.), Die Marburger Medizinische Fakultät im „Dritten Reich“, München 2001, S. 721.
  6. a b c Universitätsarchiv Marburg