Grundsheim (Landschaftsschutzgebiet)
Grundsheim
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![]() An der Straße von Rupertshofen nach Grundsheim | ||
| Lage | Grundsheim, Oberstadion im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland | |
| Fläche | 107,4109 | |
| Kennung | 4.25.124 | |
| WDPA-ID | 321254 | |
| Geographische Lage | 48° 11′ N, 9° 39′ O | |
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| Einrichtungsdatum | 16. Juni 2003 | |
| Verwaltung | Alb-Donau-Kreis | |
Das Landschaftsschutzgebiet Grundsheim ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 16. Juni 2003 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.25.124).
Lage und Beschreibung
Das 107,4109 Hektar große Landschaftsschutzgebiet liegt nordwestlich der Gemeinde Grundsheim. Im Norden grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet Oberstadion. Das Gebiet gehört zu den Naturräumen Donau-Ablach-Platten und Hügelland der unteren Riß.
Laut Steckbrief handelt es sich um eine vielfältige, reich strukturierte Landschaft des Sulzbach- und Reutibachtales mit landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselementen. Lokal bedeutsamer Erholungsraum.
Der Reutibach durchfließt auf seinem Weg zur Donau das Landschaftsschutzgebiet.
Schutzzweck
Laut Schutzgebietsverordnung ist der wesentlicher Schutzzweck
- die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Sulzbach- und Reutibachtales mit den angrenzenden Hangbereichen;
- die Erhaltung der landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselemente wie Feldhecken, Feldgehölze, Feldraine, Einzelbäume, Baumgruppen und Streuobstwiesen;
- die Erhaltung der unverbauten und landschaftsästhetisch ansprechenden Landschaftsteile als lokal bedeutsame Erholungsräume.
Siehe auch
- Liste der Landschaftsschutzgebiete im Alb-Donau-Kreis
- Liste der Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg
Weblinks
- Steckbrief des Landschaftsschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg



