Grundsheim (Landschaftsschutzgebiet)

Grundsheim

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

An der Straße von Rupertshofen nach Grundsheim

An der Straße von Rupertshofen nach Grundsheim

Lage Grundsheim, Oberstadion im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 107,4109
Kennung 4.25.124
WDPA-ID 321254
Geographische Lage 48° 11′ N, 9° 39′ O
Grundsheim (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Grundsheim (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 16. Juni 2003
Verwaltung Alb-Donau-Kreis

Das Landschaftsschutzgebiet Grundsheim ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 16. Juni 2003 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.25.124).

Lage und Beschreibung

Das 107,4109 Hektar große Landschaftsschutzgebiet liegt nordwestlich der Gemeinde Grundsheim. Im Norden grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet Oberstadion. Das Gebiet gehört zu den Naturräumen Donau-Ablach-Platten und Hügelland der unteren Riß.

Laut Steckbrief handelt es sich um eine vielfältige, reich strukturierte Landschaft des Sulzbach- und Reutibachtales mit landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselementen. Lokal bedeutsamer Erholungsraum.

Der Reutibach durchfließt auf seinem Weg zur Donau das Landschaftsschutzgebiet.

Schutzzweck

Laut Schutzgebietsverordnung ist der wesentlicher Schutzzweck

  • die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Sulzbach- und Reutibachtales mit den angrenzenden Hangbereichen;
  • die Erhaltung der landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselemente wie Feldhecken, Feldgehölze, Feldraine, Einzelbäume, Baumgruppen und Streuobstwiesen;
  • die Erhaltung der unverbauten und landschaftsästhetisch ansprechenden Landschaftsteile als lokal bedeutsame Erholungsräume.

Siehe auch

Commons: Grundsheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien