Gottlob August Jenichen

Gottlob August Jenichen (* 9. Juli 1709 in Leipzig; † 1. April 1759 in Gießen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

Leben

Jenichen wurde, nachdem sein Vater bereits 1710 gestorben war, unter anderem von Gottlob Friedrich Jenichen in seiner Ausbildung betreut. 1723 wurde er in die Fürstenschule Schulpforta aufgenommen. Dort wurde er unter anderem von Friedrich Gotthilf Freitag unterrichtet. 1726 wechselte er an die Universität Leipzig, an der er sich neben der Philosophie der Rechtswissenschaft widmete. Er wurde 1729 kaiserlicher Notar in Leipzig, an der dortigen Universität 1730 sowohl Magister der Philosophie als auch Doktor beider Rechte. In der Folgezeit wirkte er als Privatdozent in Leipzig. Er machte sich in dieser Zeit durch die gerichtliche Vertretung und rechtliche Beratung von Witwen und Waisen verdient.

Jenichen lehnte 1735 einen Ruf an die Universität Wittenberg, 1736 einen an die Universität Greifswald und 1737 an die Universität Uppsala ab. 1747 folgte er schließlich dem Ruf als ordentlicher Professor des Codex und der Novellen an die Universität Gießen. Dort wurde er 1751 zum Rektor gewählt. 1755 erhielt er die Professur für kanonisches Recht und juristische Praxis. Im selben Jahr wurde er zum hessen-darmstädtischen Hofrat ernannt. Er starb 1759 im Amt.

Jenichen war Mitglied der 1754 gegründete kurmainzischen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, der Duisburgischen Gelehrten-Gesellschaft und die Jenaische lateinische Gesellschaft. Er machte sich auch durch Werkausgaben unter anderem von Johann Salomon Brunnquell, Nikolaus Hieronymus Gundling, Augustin Leyser, Martin Lipenius und Johann Christian Lünig verdient.

Werke (Auswahl)

  • Unpartheyische Nachrichten von dem Leben und denen Schriften der ietztlebenden Rechtsgelehrten in Teutschland. Friesen, Leipzig 1739 (Digitalisat).
  • (Bearb.): Johann Christian Lünig: Neueröffnetes Europäisches Staats-Titular-Buch. 2 Bände. Lankisch, Leipzig 1743 (Digitalisat).
  • Besondere Anmerckungen Von denen Durch die Teutschen Gesetze gar sehr eingeschrenckten Verlöbniß-Mahlzeiten und Hochzeitlichen Gastmaalen. Cröker, Jena und Leipzig 1746 (Digitalisat).
  • Abhandlung von Reichs-Dörffern und Reichs-freyen Leuten. Lanckisch, Leipzig 1747 (Digitalisat).
  • Historische und Rechtliche Abhandlung von Begräbniß-Mahlzeiten und denen auf solche verwendete Unkosten, Langenheim, Leipzig 1747.
  • Rechtliche Gedancken von der Ungültigkeit eines ... unvollkommenen Testaments zu milden Sachen, Brönner, Frankfurt und Leipzig 1749.
  • Thesaurus iuris feudalis: Continens optuma atque selectissima opuscula, quibus ius feudale explicatur, illustratur atque emendatur, 3 Bände, Hutter, Frankfurt 1750–1754.
  • Observationes selectae criminales de tabaco, Krieger, Gießen 1756.
  • Diplomatische und Rechtliche Abhandlung von dem Recht der ersten Bitte einer Römischen Kayserin, Krieger, Gießen 1757.

Literatur