Gottesdiensttafel

Typische Gottesdiensttafel in Deutschland

Gottesdiensttafeln sind Schilder an Ortseingängen, die über Gottesdienste informieren. Üblicherweise zeigen Schilder für katholische Gottesdienste ein gelbes Kirchensymbol, begleitet von Angaben zur Gottesdienstzeit. Die Farbwahl von Gelb erfolgte aufgrund seiner Verbindung mit dem Vatikan.[1] Bei Hinweisen auf evangelische Gottesdienste ist in der Regel ein violettes Kirchensymbol zu finden. Diese Farbwahl entspricht der liturgischen Farbe der Buße. Nicht immer enthalten Gottesdiensttafeln den Namen und die Adresse der Kirche, in der die entsprechenden Gottesdienste stattfinden. Darüber hinaus können Gottesdiensttafeln auch auf Gottesdienste anderer christlicher Konfessionen hinweisen. Für freikirchliche Konfessionen wird häufig ein grünes und für neuapostolische Kirchen ein blaues Symbol verwendet.

Rechtsgrundlage für die Schilder ist die Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums AZ 50-10-1 Nr 18-8 Hinweisschilder auf Gottesdienste und s-205[2] zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen von 2008. Nach der Richtlinie ist im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen in der Straßenbaulast des Bundes oder Landes zu verfahren. Den Kreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei öffentlichen Straßen in ihrer Baulast die Richtlinie entsprechend anzuwenden.[3]

Die Hinweisschilder auf Gottesdienste oder sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften sind so zu gestalten, dass die Information für die Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen erfassbar ist. Die Schrift soll nach DIN 1451 (fette Mittelschrift) ausgeführt werden. Das Schild hat eine Größe von 75 × 75 Zentimetern. Ein bestimmtes Piktogramm ist grundsätzlich zulässig, wird den verschiedenen Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften aber nicht vorgegeben. Unter dem Hinweisschild kann ein Zusatzschild mit dem konkreten Namen des jeweiligen Kirchen- oder sonstigen Gebäudes der regelmäßigen religiösen Veranstaltung (z. B. "Sankt Anna") angebracht werden. Dieses Zusatzschild hat eine Größe von 75 × 20 Zentimetern.[4]

Es gibt Gemeinden, bei denen von der Norm abweichende Darstellungen der jeweiligen Kirchen erfolgen. Die Ursprünge von Gottesdiensttafeln in Deutschland gehen auf eine Verordnung des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 1960 zurück. Diese erlaubte es evangelischen und katholischen Kirchen, an Ortseingängen für ihre Angebote zu werben. Seit 2008 erstreckt sich dieses Recht auch auf andere Religionsgemeinschaften, darunter Freikirchen, die Neuapostolische Kirche sowie jüdische oder muslimische Gemeinden.[5]

Commons: Gottesdiensttafel – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Christina Zäpfel: Gottesdienstschilder sind mehr als nur ein Relikt. In: Badische Neueste Nachrichten. 2. August 2020, abgerufen am 8. November 2023.
  2. Kurz-Analyse der Beteiligungen des IHK-Dachverbandes DIHK (PDF), auf service.elk-wue.de
  3. Captcha - beck-online. Abgerufen am 22. August 2025.
  4. Captcha - beck-online. Abgerufen am 22. August 2025.
  5. Christine Süß-Demuth: Kirchenschilder am Ortseingang weisen auf Gottesdienste hin. In: Domradio. 15. Januar 2022, abgerufen am 8. November 2023.