Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
und Dienstleistungen
(GÖD)
Rechtsform eingetragener Verein
Sitz München
Zweck Gewerkschaft
Vorsitz Raymund Kandler
Mitglieder etwa 50.000
Website www.goed-online.de

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) ist eine Fachgewerkschaft innerhalb des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Deutschlands. Sie organisiert Arbeitnehmer und Beamte in allen Dienstleistungsbereichen.

Organisation

Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz in München und ein Hauptstadtbüro in Berlin. Sie hat drei Landesverbände (Bayern, Baden-Württemberg und Nordwest (Nordrhein-Westfalen)) und drei Regionalverbände (Ost – für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, Küste – für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen und Südwest – für Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen)[1]. Bundesvorsitzender ist seit dem GÖD-Bundeskongress am 1. und 2. Oktober 2009 Raymund Kandler. Die GÖD hat nach eigenen Angaben ca. 56.000 Mitglieder.[2]

Tarifverhandlungen

Die GÖD führt eigenständige Tarifverhandlungen.

Fachbereiche

Die Gewerkschaft hat folgende Fachbereiche[3]:

  • Bundeswehr
  • Flughäfen (insbesondere München und Frankfurt)
  • Gesundheitswesen und Soziales
  • Öffentlicher Dienst
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Ver- und Entsorgung
  • Verkehr (insbesondere Nahverkehr)

Auseinandersetzungen zwischen der GÖD und ver.di

Die GÖD schloss in den letzten Jahren mehrere Tarifverträge ab, die der großen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Probleme bereiteten:

So schloss die GÖD im Jahre 2003 mit dem (Arbeitgeber-)Verband der Nordrhein-Westfälischen Omnibusunternehmen (NWO) einen Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen ab.

Die Tarifverträge der GÖD mit dem BDWS Sachsen für das Bundesland Sachsen waren mehrere Jahre allgemeinverbindlich und von allen Arbeitgebern im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen als Mindestnorm anzuwenden. Ab 2023 wurde die Allgemeinverbindlichkeit vom Tarifausschuss nicht mehr befürwortet.

Der GÖD-Bundesverband hatte mit dem Bund der Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) einen Mindestlohn-Tarifvertrag abgeschlossen, nachdem ver.di die Tarifverhandlungen abgebrochen hatte. Außerhalb von Sachsen und Niedersachsen tritt die GÖD im Sicherheitsgewerbe nicht in Erscheinung, die Tarifverträge werden dort von ver.di verhandelt.

Einzelnachweise

  1. Website der GÖD, Bereich Adressen der Landes- und Regionalverbände. Abgerufen am 11. Juli 2017.
  2. Bericht taz 2008
  3. Website GÖD, Bereich Fachverbände. Abgerufen am 11. Juli 2017.