Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmbH mit gebundenem Vermögen, GmbH-gebV) ist eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Typusmerkmal eine fixierte Ausschüttungssperre sein soll.

Initiiert von der Berliner Stiftung Verantwortungseigentum hatte eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern um Barbara Dauner-Lieb, Simon Kempny, Florian Möslein, Anne Sanders und Rüdiger Veil bereits im Jahr 2020 einen Gesetzesentwurf für eine sog. GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) vorgelegt,[1] den sie 2021 überarbeitet[2][3] und der Eingang in den Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages gefunden hat. Dort wurde vereinbart, für Unternehmen mit gebundenem Vermögen „eine neue geeignete Rechtsgrundlage“ zu schaffen.[4]

Die Unternehmen sollen ausschließlich im Hinblick auf deren Wettbewerbsfähigkeit, ihr Fortbestehen und die Sicherung der Arbeitsplätze ausgerichtet sein. Das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter sowie das Streben nach Wertsteigerung der Anteile soll bei der GmbH geb-V bedeutungslos sein. Es wird eine auf Nachhaltigkeit, Werteorientierung und Verantwortung ausgerichtete Gesellschaftsform angestrebt. Bisher sind derartige Rechtsformen nur unter komplizierter Kombination von Gesellschaften wie GmbHs, Stiftungen etc. realisierbar (ein Beispiel ist die Robert Bosch Stiftung). Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll auch für kleinere und mittlere Unternehmen realisierbar sein. Ein weiteres Ziel ist, durch Überführung eines Unternehmens in eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen die Unternehmensnachfolge zu vereinfachen.

Nach Ansicht des Instituts für Mittelstandsforschung ist „diese Rechtsform nur für einen sehr kleinen Teil an Unternehmen wirklich von Relevanz.“ Dies führe zu der Frage, „ob sich aus Sicht des Gesetzgebers überhaupt die Einführung einer neuen Rechtsform lohnt.“[5] Ein rechtlichen Rahmen für Unternehmen mit einem treuhänderischen Unternehmensverständnis ist auch aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) „weder geeignet noch erforderlich für die Zielsetzung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmertums“.[6] Eine Gemeinschaft von Wirtschaftsverbänden sieht in der neuen Rechtsform dagegen „eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“[7]

Literatur

  • Anne Sanders, Barbara Dauner-Lieb, Simon Kempny, Florian Möslein, Noah Neitzel, Christoph Teichmann: Gesetz zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Akademischer Entwurf mit Nebengesetzen und Erläuterungen. Mohr Siebeck, 2024. ISBN 978-3-16-164077-3.
  • Clara Marie Kattein: Die GmbH mit gebundenem Vermögen – geboten oder überflüssig? Nomos-Verlag, 2023. ISBN 978-3-7560-0743-1.
  • Barbara Mayer, Christian Osbahr: Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Haufe.de, PDF.

Einzelnachweise

  1. Gesellschaft/GmbH mit gebundenem Vermögen bzw. „Verantwortungseigentum“. Universität Bielefeld, abgerufen am 12. Februar 2025.
  2. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: Zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen. Gutachten 04/2022 vom 28. September 2022.
  3. Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum. Ursprüngliche Version 2020 (445.1 KB) und überarbeitete Version 2021 (2.8 MB). Links zum Download.
  4. Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), S. 24 f.
  5. Rosemarie Kay, Nadine Schlömer-Laufen, Annika Reiff: Denkpapier: Gesellschaft mit gebundenen Vermögen – eine kritische Betrachtung aus ökonomischer Sicht. Institut für Mittelstandsforschung, März 2023.
  6. Die Idee einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. BDI, abgerufen am 12. Februar 2025.
  7. Gemeinsames Verbändepapier zur Einführung einer neuen Rechtsform: Wie die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Stand: 15. Juni 2023.