Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland.
Zulassungsvoraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.[1]
Fortbildungsdauer
Es besteht keine Pflicht, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, jedoch wird es aufgrund des Stoffumfanges empfohlen. Die IHK-Stundenempfehlung beträgt 210 Unterrichtsstunden. Ein Kurs kann sowohl in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.
Prüfungsinhalte
| Prüfungsfach | Unterrichtsstunden | Prüfungsumfang | Prüfungsart |
|---|---|---|---|
| 00. Lern- und Arbeitsmethodik: | 10 | - | - |
| Teil A: Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln | 80 UE | 150 min. | schriftlich |
| 01. Rechtskunde: | 40 | - | - |
| 02. Dienstkunde: | 40 | - | - |
| Teil B: Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik | 56 UE | 150 min. | schriftlich |
| 03. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen: | 18 | - | - |
| 04. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz: | 18 | - | - |
| 05. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik: | 20 | - | - |
| Teil C: Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln | 64 UE | 30 min. | mündlich |
| 06. Situationsbeurteilung und -bewältigung: | 24 | - | - |
| 07. Kommunikation: | 20 | - | - |
| 08. Kunden- und Serviceorientierung: | 10 | - | - |
| 09. Zusammenarbeit: | 10 | - | - |
| Zusammenfassung | 210 | - | - |
Einzelnachweise
- ↑ Prüfungsordnung der Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte
- ↑ IHK Rahmenplan mit Lehrzielen ( vom 27. Dezember 2010 im Internet Archive)