George Ernst Heinrich von Schönebeck
George Ernst Heinrich von Schönebeck (geb. 16. Juli 1754 in Geilenfelde im Kreis Friedeberg in der Neumark; gest. 1826 ebenda) war ein preußischer Landrat.
Leben und Herkunft
George Ernst Heinrich von Schönebeck war der Sohn von Carl Friedrich von Schönebeck (1720–1777). Nachdem David Friedrich von Braunschweig im Mai 1806 von seinem Amt als Landrat im Kreis Friedeberg Nm. verabschiedet worden war, wurde der vormalige Kreisdeputierte von Schönbeck am 9. Oktober dessen Nachfolger. Die Länge seiner Amtszeit als Landrat ist nicht gesichert, kommissarischer Nachfolger wurde am 26. November 1813 Ernst Ludwig von Köller.[1]
Ergänzendes
George Ernst Heinrich von Schönebeck war Erb- und Gerichtsherr auf Geilenfelde. Bei einem Rechtsstreit des Fiskus gegen ihn im Jahr 1800 und den dortigen Müller Hasse wegen Überschreitung der in der Mühlenkonzession zugebilligten Rechte, wird von Schönebeck als Kanonikus und Hauptmann von Geilenfelde bezeichnet.[2]
Literatur
- Biographisches Handbuch neumärkischer Offiziere (1715–1806), Familie – Laufbahn – Grundbesitz, von Rolf Straubel, 2024, De Gruyter in der Google-Buchsuche S. 1798; ISBN 978-3-11-131995-7
- Amts-Blatt der königlich Preußischen Regierung zu Frankfurt a. d. Oder, Jahrgang 1831, gedruckt bei Trowitsch und Sohn, königl. Hofbuchdrucker in der Google-Buchsuche S. 94
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Amtsblatt der Regierung zu Frankfurt a. d. Oder, 1820 in der Google-Buchsuche S. 245
- ↑ Rechtsstreit des Fiskus gegen den Kanonikus und Hauptmann von Schönebeck auf Geilenfelde und den dortigen Müller Hasse wegen Überschreitung der in der Mühlenkonzession zugebilligten Rechte, insbesondere wegen der Annahme fremder Mahlgäste (Handakte des Hoffiskals Schmidt). In: blha-recherche.brandenburg.de. 1800, abgerufen am 23. April 2025.