Gemeinschaftsaufgabe
Gemeinschaftsaufgabe
bezeichnet:
allgemein eine Aufgabe, die von einer Gemeinschaft zu besorgen ist
eine Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des deutschen Grundgesetzes, siehe
Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 91b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.