Gemüsemark

Gemüsemark ist ein Erzeugnis der Gemüseverarbeitung in der Lebensmittelherstellung.

Definition

Gemäß DLMB ist Gemüsemark das gärfähige, unvergorene oder milchsauer vergorene, aus dem passierten, genießbaren Teil der ganzen oder geschälten Gemüse ohne Abtrennen des Saftes gewonnene Erzeugnis.[1]

Konzentriertes Gemüsemark

Gemäß DLMB ist Konzentriertes Gemüsemark das aus Gemüsemark durch schonendes, physikalisches Abtrennen eines bestimmten Teils des natürlichen Wassergehaltes hergestellte Erzeugnis. Das zur Abgabe an den Verbraucher bestimmte Erzeugnis wird mindestens auf die Hälfte des Volumens des ursprünglichen Gemüsesaftes eingeengt.[2]

Erzeugnisse

Einzelnachweise

  1. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Gemüsesaft und Gemüsenektar I.A 3. 2.Anstrich
  2. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Gemüsesaft und Gemüsenektar I.A 3. 2.Anstrich