Geheimer Rat (Jülich-Berg)

Der Geheime Rat war vom 17. bis 19. Jahrhundert die Oberste Landesbehörde in den Herzogtümern Jülich und Berg. Sie hatte ihren Sitz in Düsseldorf. Im Auftrag des Herzogs oblagen ihr Regierungs- und Gerichtsaufgaben in den beiden in Personalunion verbundenen Ländern. Die Behörde ist vergleichbar mit den Geheimräten in anderen Territorien des Heiligen Römischen Reichs.

Im Jahre 1609 schuf Herzog Wolfgang Wilhelm den jülich-bergischen Hofrat. Dieses Kollegium, dem Adlige angehörten, die das Vertrauen des Herzogs besaßen, bildete – gemeinsam mit dem Herzog – die Regierung und das oberste Gericht des Doppelherzogtums. Die Neugründung stand im Zusammenhang der Konflikte des Herzogs mit den Landständen. Diese hatten auf die seit dem 16. Jahrhundert bestehenden Landkanzlei, dem Vorgängergremium, erheblichen Einfluss gehabt.

Im Jahre 1668 wurde der Hofrat aufgeteilt. Der Hofrat wurde grundsätzlich zu einem Gericht, der neu entstandene Geheime Rat nahm die Regierungsaufgaben wahr. Allerdings war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung noch nicht konsequent umgesetzt. Beide Gremien waren weiterhin mit Verwaltungs- und Rechtsprechungsangelegenheiten befasst. Mit einer Verordnung vom 10. März 1693 wurden daher die Kompetenzen klarer getrennt. Der Hofrat war nun Gericht der zweiten Instanz, der Geheime Rat mit Verwaltungsaufgaben betraut. Daneben war der Geheime Rat aber auch Revisionsinstanz gegen Entscheidungen des Hofrates (soweit die Revision nicht an das Reichskammergericht oder den Reichshofrat gerichtet waren).

Mit der Bildung des Jülich-Bergischen Oberappellationsgerichtes 1769 verlor der Geheime Rat seine letzte Aufgabe in der Rechtsprechung, da dieses nun die letzte Revisionsinstanz wurde.

Der Geheime Rat bestand aus adligen Räten und aus gelehrten Räten. Neben dem Geheimen Rat bestanden andere Regierungsgremien wie der Geheime Steuerrat oder die Hofkammer.

Ab 1799 erfolgten im Kurfürstentum die Verwaltungsreformen von Maximilian von Montgelas. Da Düsseldorf zwischen 1795 und 1804 mehrmals französisch besetzt war, war der Geheime Rat nach Barmen-Gemarke ausgewichen. Ob des Kriegszustandes und des geringen faktischen Einflusses wurde der Geheime Rat von Montgelas zunächst nicht angetastet. Nach der Rückkehr nach Düsseldorf griffen die Montgelas’schen Reformen auch im Herzogtum Berg (das Herzogtum Jülich war 1801 an Frankreich abgetreten worden). Der Geheime Rat wurde aufgelöst und am 25. August 1802 durch die Bergische Landesdirektion ersetzt. Diese bestand aus einem Präsidenten, dem zwei kollegial organisierte Deputationen untergeordnet waren. Die erste Deputation, bestehend aus einem Direktor und sechs Räten wurde Nachfolger des Geheimen Rates. Die zweite Deputation, bestehend aus einem Direktor und acht Räten, wurde Nachfolger von Steuerrat und Hofkammer.

Herzog Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken, der spätere König von Bayern überließ das Herzogtum Berg am 30. November 1803 seinem Schwager Herzog Wilhelm in Bayern als Apanage, behielt aber die Souveränität. Maximilian setzte das Landesdirektorium wieder ab und führte erneut einen kurfürstlichen Geheimem Rat ein. Die Rechte Wilhelms nahm eine herzogliche Regierung wahr. Auch diese Regierungsorganisation hatte ein kurzes Leben. Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab. Mit dem neu entstandenen Großherzogtum Berg endete die Geschichte des Geheimen Rates. Mit Dekret vom 24. April 1806 löste Großherzog Joachim Murat den Geheimen Rat auf. Am 12. April war er zum letzten Mal zusammengetreten.

Mitglieder

Literatur

  • Meent W. Francksen: Staatsrat und Gesetzgebung im Großherzogtum Berg. Lang, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-8204-7124-3, S. 23–25, 28.