Amtsgericht Mülheim am Rhein

Das Amtsgericht Mülheim am Rhein war ein bis 1943 in Mülheim beheimatetes Amtsgericht.

Geschichte

Das Amtsgericht in der damals selbstständigen Stadt Mülheim am Rhein wurde am 1. Oktober 1879 durch die sogenannten preußischen Reichsjustizgesetze begründet. Das Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Cöln[1] löste das Friedensgericht Mülheim ab. Es war neben Bensberg das einzige Amtsgericht des Kreises Mülheim und für die Bürgermeistereien Merheim, Heumar und Wahn zuständig.[2] Nachdem Mülheim 1914 nach Köln eingemeindet wurde, ändert sich seine Bezeichnung auf Amtsgericht Cöln-Mülheim am Rhein.[3] Es wurde schließlich 1943 aufgelöst. Die Zuständigkeit ging größtenteils auf das Amtsgericht Köln über.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Amtsgericht Köln: Historie. Abgerufen am 5. Juni 2021.
  2. Johann Bendel: Heimatbuch des Landkreises Mülheim am Rhein. Geschichte und Beschreibung, Sagen und Erzählungen. Faksimiledruck der 2. und 3. Auflage Köln-Mülheim 1925. Köln 1981. ISBN 3-921232-05-8
  3. Preußische Gesetzsammlung, Nr. 15/1914, S. 93 (Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises und die Organisation der Amtsgerichte Cöln und Mülheim am Rhein. Vom 10. Juni 1914)