Freiwillige Gerichtsbarkeit
Freiwillige Gerichtsbarkeit
steht für:
Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Freiwillige Gerichtsbarkeit (Schweiz)
Verfahren außer Streitsachen
(Österreich)
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.