Frank Tiemann

Frank Tiemann (* 31. März 1962 in Bielefeld) ist ein deutscher Jurist und seit 1. September 2025 Kontrollbeauftragter im gerichtsähnlichen Kontrollorgan des Unabhängigen Kontrollrates in Berlin.

Leben und Wirken

Tiemann trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1992 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war zunächst beim Landgericht Paderborn sowie dem Amtsgericht Detmold eingesetzt. Zudem war er im Wege der Abordnung beim Landgericht Potsdam tätig. 1995 wurde er zum Richter am Landgericht Paderborn ernannt. 1996 wechselte er an das Landgericht Potsdam. 2000 bis 2001 war Tiemann an das Brandenburgische Oberlandesgericht abgeordnet. 2001 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht.

Tiemann wurde am 7. Januar 2016 Richter am Bundesgerichtshof.[1] Das Präsidium des Bundesgerichtshofs wies ihm zunächst dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu, der neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist.[1] Später war er am 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs tätig.

Nach der Wahl durch das Parlamentarische Kontrollgremium wurde Tiemann zum 1. September 2025 Kontrollbeauftragter im gerichtsähnlichen Kontrollorgan des Unabhängigen Kontrollrates. Währenddessen ist er Beamter auf Zeit des Bundes und sein Richterverhältnis ruht.[2]

Publikation

  • Die erweiterte Darlegungslast des Antragstellers im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren: zugleich eine Studie zur Struktur des strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens, Hochschulschrift, Heidelberg: R. v. Decker, 1993. OCLC 64250033
  • mit Klaus Marxen: Die Wiederaufnahme in Strafsachen. C. F. Müller, Jur. Verl., Heidelberg 1993, ISBN 3-8114-5593-1.

Einzelnachweise

  1. a b Neuer Richter am Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 002/2016 vom 7. Januar 2016.
  2. Unabhängiger Kontrollrat: Gerichtsähnliches Kontrollorgan wieder vollständig besetzt. In: ukrat.de. Unabhängiger Kontrollrat, 1. September 2025, abgerufen am 1. September 2025.