Fehmarnsundtunnel
| Fehmarnsundtunnel | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nutzung | Straßen- und Eisenbahntunnel | |||
| Verkehrsverbindung | Bundesstraße 207 / Bundesautobahn 1, Bahnstrecke Lübeck–Puttgarden | |||
| Ort | Großenbrode/Fehmarn | |||
| Länge | 1700 m | |||
| Anzahl der Röhren | 4 (2 × 2 Fahrstreifen, 2 × 1 Gleis) | |||
| Bau | ||||
| Baukosten | 714 Mio. Euro | |||
| Fertigstellung | 2029 (geplant) | |||
| Lagekarte | ||||
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| Koordinaten | ||||
| Nordportal | 54° 24′ 36,1″ N, 11° 7′ 0″ O | |||
| Südportal | 54° 23′ 31,8″ N, 11° 5′ 54,7″ O | |||
Der Fehmarnsundtunnel soll die Insel Fehmarn mit dem schleswig-holsteinischen Festland verbinden und als Absenktunnel den Fehmarnsund unterqueren. Der Tunnel wird in vier Röhren die Bundesstraße 207 mit vier Fahrstreifen und die Bahnstrecke Lübeck–Puttgarden mit zwei Streckengleisen aufnehmen.[1] Die Inbetriebnahme soll im Jahr 2032 erfolgen.[2]
Ausgangslage
Der Staatsvertrag von 2008 zwischen Deutschland und Dänemark[3] sieht vor, dass auf deutscher Seite die Hinterlandanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung ausgebaut werden soll. Die Fehmarnsundquerung sollte davon ausgenommen bleiben: Auf der Fehmarnsundbrücke sollte die Straßenverbindung zweistreifig und die Eisenbahnstrecke eingleisig bleiben.
Entscheidungsfindung
Die Notwendigkeit einer Ertüchtigung wurde durch einen Belastungstest der Fehmarnsundbrücke im Jahr 2010 und durch ein Gutachten der Deutschen Bahn vom Dezember 2012 belegt. Demnach sei die Konstruktion der vorhandenen Fehmarnsundbrücke nicht in der Lage, die höheren Belastungen nach der Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung aufzunehmen.
Für den Bundesverkehrswegeplan 2030 meldete die schleswig-holsteinische Landesregierung den Neu- oder Ausbau einer Fehmarnsundquerung an, da sie die Fehmarnsundbrücke für ein Nadelöhr der deutschen Hinterlandanbindung hielt.[4]
In Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein und DB Netz wurden vier Varianten einer Vorplanung unterzogen:
- Neubau einer kombinierten Brücke für Schiene und Straße
- Neubau zweier getrennter Brücken
- Neubau eines kombinierten Absenktunnels
- Neubau eines Bohrtunnels mit mindestens vier Röhren
Vorgesehen waren jeweils eine zweigleisige Bahnstrecke sowie eine vierstreifige Straßenverbindung; die Beibehaltung der vorhandenen Fehmarnsundbrücke für den lokalen Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr wurde mit untersucht.
Am 13. November 2019 stellte die Deutsche Bahn in einer Sondersitzung des „Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung“ vier Vorzugsvarianten für die geplante neue Querung des Fehmarnsundes öffentlich vor.[5] In der Folge befassten sich das „Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung“ und ein von diesem eingesetzter „Runder Tisch Fehmarnsundquerung“ mit den Auswirkungen der verschiedenen Varianten. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Bau eines Absenktunnels unter Beibehaltung der Fehmarnsundbrücke befürwortet. Die Begründung dafür ist, dass dadurch der Lärmschutz im Bereich des Fehmarnsundes am besten gewährleistet werde. Des Weiteren beeinträchtigt oder verändert ein Absenktunnel nicht dauerhaft das Landschaftsbild. Im Gegensatz zu einer Brückenlösung wären die erforderlichen Lärmschutzwände 3.500 m kürzer.[6] Am 3. März 2020 gaben das Bundesverkehrsministerium, das Land Schleswig-Holstein und die Deutsche Bahn bekannt, sich für einen Absenktunnel für Straße und Schiene entschieden zu haben (geschätzte Kosten: 714 Mio. Euro). Die bestehende Fehmarnsundbrücke soll erhalten bleiben.[7]
Baugrunduntersuchung
Im April 2021 begannen im Fehmarnsund die Arbeiten zur Erkundung des Baugrundes.[8] Es wurden Bohrungen bis in eine Tiefe von 63 Metern abgeteuft. An Land wurden 210 Bohrungen durchgeführt, in der Ostsee 27. Die Arbeiten wurden bis Februar 2024 abgeschlossen.[9] Ziel war es, genauere Erkenntnisse über die Beschaffenheit der Bodenschichten im Verlauf der geplanten Tunnelachse zu gewinnen.[10]
Planungen
Das Planfeststellungsverfahren läuft seit 2025. Die Unterlagen wurden von Juli bis August 2025 öffentlich ausgelegt.[11][12] Der Baubeginn wurde von der Deutschen Bahn auf Anfang 2026 terminiert, wobei mit zweieinhalb bis drei Jahren Bauzeit gerechnet wurde.[13]
Nach einer Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes von Juli 2025 könnte sich die Fertigstellung bis Ende 2032 verzögern.[14][15] Die Behörde gibt an, dass „die Bauzeit für das Tunnelbauwerk und der Anschlussinfrastruktur […] mitsamt der Inbetriebnahme ca. 6 Jahre und 5 Monate“ betrage.[11] Das Verkehrsministerium hat daraufhin im Sinne des Artikels 22 des Staatsvertrags den dänischen Vertragspartnern vorgeschlagen, dass die Vorhabenträgerinnen Femern A/S und DB InfraGO AG einen an die geänderten, aktuellen Rahmenbedingungen angepassten Inbetriebnahmetermin abstimmen.[16]
Ursprünglich sollte der Absenktunnel 2029 zeitgleich zum Fehmarnbelttunnel in Betrieb gehen.
Weblinks
- Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (Projektwebsite)
- DB Netze: Visualisierung Fehmarnsundquerung (computeranimierter Film)
- DB Netz AG, DEGES: Die neue Fehmarnsundquerung. Planungsstand & Ausblick auf die nächsten Schritte. (Info-Termin für Gemeindevertreter und Vertreter der Verwaltung am 10. Dezember 2020)
- DB Netz AG, DEGES: Die neue Fehmarnsundquerung. Teil der Schienenanbindung zum Fehmarnbelt-Tunnel. (Info-Termin für Gemeindevertreter und Vertreter der Verwaltung am 28. April 2022)
- DB Netze: Familie Hansen im Trockendock: So wird der Fehmarnsundtunnel gebaut. (computeranimierter Film über die Herstellung des Tunnels aus Absenk-Elementen. Abruf am 23. Februar 2023)
Einzelnachweise
- ↑ Entscheidung zur neuen Fehmarnsundquerung. DB Netze, archiviert vom am 3. März 2020; abgerufen am 7. März 2020.
- ↑ NDR.de: Fehmarnsund-Tunnel wohl erst 2032 fertig - Kreis Ostholstein fordert mehr Planungsspielraum. Abgerufen am 23. Juli 2025.
- ↑ BGBl. 2009 II S. 799
- ↑ Feste Fehmarnbeltquerung – Wird die Fehmarnsundbrücke zum Nadelöhr? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 22. Juli 2014; abgerufen am 30. Mai 2013.
- ↑ Brücke oder Tunnel? In: Fehmarnsches Tageblatt. Burg-Verlag, Fehmarn 14. November 2019 (fehmarn24.de [abgerufen am 7. März 2020]).
- ↑ Sprecher des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung: Schreiben an den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein und an den Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr. (PDF) 13. Januar 2020, abgerufen am 7. März 2020.
- ↑ Entscheidung zur neuen Fehmarnsundquerung. Pressemitteilung. DB Netze, 3. März 2020, abgerufen am 7. März 2020.
- ↑ Andreas Oelker: Belt- und Sundquerung: Das passiert im Bau-Jahr 2021. In: Lübecker Nachrichten. 7. Januar 2021, ZDB-ID 526232-X, S. 11.
- ↑ Präsentation Öffentliche Infoveranstaltung Fehmarnsundquerung Juni 2024. (PDF) In: Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. DB Netz AG, 4. Juni 2024, abgerufen am 21. April 2025.
- ↑ Baugrunduntersuchungen für die neue Fehmarnsundquerung. DB Netz AG, 4. Juni 2021, abgerufen am 18. Juli 2021.
- ↑ a b Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, Neubau der B 207 und Planfeststellungsabschnitt Fehmarnsundquerung (FSQ). In: Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben. Eisenbahn-Bundesamt, 21. Juli 2025, abgerufen am 23. Juli 2025.
- ↑ Realisierungsstatus des Abschnitts Fehmarnsundquerung. Deutsche Bahn, abgerufen am 22. April 2025 (deutsch).
- ↑ Ist die Bahn mal pünktlich? Frankfurter Rundschau, 19. September 2023, abgerufen am 16. Januar 2024.
- ↑ NDR.de: Fehmarnsund-Tunnel wohl erst 2032 fertig - Kreis Ostholstein fordert mehr Planungsspielraum. Abgerufen am 23. Juli 2025.
- ↑ Vorhaben Antrags- und Beteiligungsportal. Abgerufen am 23. Juli 2025.
- ↑ Update zum Zeitplan der festen Fehmarnbeltquerung und deren Hinterlandanbindung. In: Internet-Veröffentlichung. Bundesministerium für Verkehr, 30. Juli 2025, abgerufen am 30. Juli 2025.
