Fachkraft für Süßwarentechnik

Die Fachkraft für Süßwarentechnik war in Deutschland von 1980 bis 2014 ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.[2] Er wurde im Jahr 2014 vom Ausbildungsberuf des Süßwarentechnologen abgelöst.

Ausbildungsdauer und Struktur

Schokoladenherstellung

Die Ausbildungsdauer zur Fachkraft für Süßwarentechnik beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsordnung beinhaltete im Jahr 1980 die drei Fachrichtungen:

Im Jahr 1989 wurde dieses Spektrum durch eine weitere Fachrichtung Dauerbackwaren ergänzt.[3] Eine weitere Änderung der Ausbildungsordnung war im Jahr 2000 erforderlich, weil die seuchenrechtlichen Vorschriften verändert wurden. Nun war nicht mehr vom Bundesseuchengesetz, sondern vom Infektionsschutzgesetz die Rede.[4] In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Ausbildungsinhalte überarbeitet, was zu dem Nachfolgeberufs des Süßwarentechnologens führte. Der Ausbildungsberuf trat zum 31. Juli 2014 außer Kraft. Sein Nachfolgeberuf ist der Süßwarentechnologe.[5]

Arbeitsgebiete

Fachkräfte für Süßwarentechnik stellen industriell Süßigkeiten, wie Bonbons und Pralinen her. Sie bedienen und überwachen die für die Produktion erforderlichen Maschinen, beseitigen Fehler und organisieren den Arbeitsablauf. Die hygienischen Vorschriften spielen bei diesem Beruf eine besondere Rolle. Je nach Fachrichtung stellen sie Konfekt, Schokolade, Zuckerwaren, Dauerbackwaren und Knabberartikel her. Sie arbeiten in Unternehmen der Süßwarenindustrie.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach tarifvertraglichen Regelungen.

Berufsschule

Der schulische Teil der Ausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik war lediglich an der Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft (ZDS) in Solingen-Gräfrath möglich, diese ist weiterhin auch für die Ausbildung der Süßwarentechnologen zuständig.

Einzelnachweise

  1. gesetze-im-internet.de: Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik (Memento vom 29. Oktober 2012 im Internet Archive; PDF; 63 KB)
  2. BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen. Abgerufen am 27. Juli 2025.
  3. BIBB: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik (Memento vom 2. April 2016 im Internet Archive; PDF; 92 KB)
  4. BIBB: § 31 des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes vom 20. Juli 2000 (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive; PDF; 201 KB)
  5. BIBB: Neue und neu geordnete Ausbildungsberufe: Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)