Erhard Junghans (Politiker)
Erhard Junghans (* 27. Januar[1] 1925 in Weinheim; † 21. Mai 2005[2]) war ein deutscher Politiker (CDU). Er war Bürgermeister von Külsheim und ab 1964 Mitglied des Landtags in Baden-Württemberg.
Werdegang
Junghans wurde als Sohn eines Werkmeisters in Weinheim an der Bergstraße geboren. Er besuchte Volks- und Handelsschule und begann 1939 eine Lehre bei der Stadtverwaltung Weinheim. Von 1942 bis 1945 leistete er im Zweiten Weltkrieg Wehrdienst und wurde vier Mal, zum Teil schwer, verwundet. Nach Kriegsende kehrte er in den Verwaltungsdienst zurück, legte 1951 und 1954 die Verwaltungsprüfungen ab. Er wurde in der Stadtverwaltung Weinheim, zuletzt als Verwaltungsinspektor, tätig und war 1956 bis 1957 als Beamter in der Bundeswehr-Standortverwaltung in Mannheim tätig. 1949 bis 1955 war er zudem Bezirkssenior der Hessischen Odenwald-Jugend (Kolpingsfamilie).
Von 1952 bis 1957 war er Mitglied des Kreistages Bergstraße, ab 1956 als Fraktionsvorsitzender der CDU. Im Jahr 1957 wurde er Bürgermeister der Stadt Külsheim in Baden und blieb bis 1979 im Amt. 1964 zog er außerdem in den Landtag von Baden-Württemberg ein, dem er als Abgeordneter des Wahlkreises 43 (Tauberbischofsheim)[2] drei Wahlperioden bis 1976 angehörte.
Junghans war katholisch, seit 1948 verheiratet und hatte vier Kinder.[1]
Ehrungen
- 1976: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse
- 1979: Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
- Ehrenbürger der Stadt Külsheim
Literatur
- Wer ist wer? Band 17 – Schmidt-Römhild, 1971.
- Junghans, Erhard. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 593.
Einzelnachweise
- ↑ a b Walter Habel: Wer ist wer? - Das deutsche Who's who - XVII. Ausgabe von Degeners Wer ist's? Band 17 - Societäts-Verl, 1973, ISBN 3-7973-0241.
- ↑ a b Todesdatum und Wahlkreis nach: Frank-Roland Kühnel: Landtage, Abgeordnete und Wahlkreise in Baden-Württemberg 1946 bis 2009. Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-923476-01-5, S. 207