Preisschild
Als Preisschild wird ein Schild, Aufkleber, Etikett oder Elektronisches Papier an oder bei einer Ware bezeichnet, auf dem der Kaufpreis mit Geldbetrag und Währung angegeben ist.
Beschreibung
Einige Preisschilder enthalten zusätzliche Informationen wie Artikelbezeichnung, Strichcode zum Scannen an der Kasse oder ergänzende Angaben wie eine Produkt- oder Chargennummer. Im Textilhandel werden Preisschilder mit einer Etikettierpistole an den zu verkaufenden Kleidungsstücken befestigt. Der Verbleib des Preisschildes am Kleidungsstück ist, neben dem Vorhandensein eines Kassenbons, die Voraussetzung für den Umtausch von Textilien.
Beispiele
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Buchpreissticker für eine Sonderauflage mit niedrigerem Preis -
Preisschild für Obst mit einem EAN-Barcode -
Etikettierpistole „Allstar“, Standard-Modell -
Mit einer Etikettierpistole angebrachtes Etikett an einer Wollmütze -
Marken- und Preisetikett an einem Pullover -
Preisauszeichner „METO ProLine“ -
Selbstklebendes Preisschild in DM
Electronic Shelf Label

Zunehmend sind im Einzelhandel elektronische Preisauszeichnungen in Form von E-Paper zu sehen (Electronic Shelf Label, ESL). Diese können mehrfarbig sein (zum Beispiel Rot oder Gelb und jeweils Schwarz auf weißem Hintergrund), um zwischen normalen Preisen und Angeboten optisch zu unterscheiden. Der eingebaute Akku macht das Schild (bei bis zu zwei Aktualisierungen pro Tag) etwa 15 Jahre nutzbar, da Strom lediglich bei der Aktualisierung des Bildinhalts benötigt wird[1]. Für die Händler haben die Schilder den Vorteil, dass sich Änderungen an der Auszeichnung (durch Preisänderungen oder Umplatzierung der Ware usw.) einfach umsetzen lassen. Dazu wird der unikale Strichcode des Etiektts (bspw. an der Unterseite) mit einem Handgerät eingelesen (um das Etikett zu identifizieren) und anschließend der neue Inhalt drahtlose per Bluetooth oder WLAN an das Etikett gesendet. Dies kann auch zentral erfolgen, wenn größere Mengen an Etiketten geändert werden sollen. So stimmt der ausgezeichnete Preis stets mit dem im Kassensystem hinterlegten überein.
Rechtsfragen
In Deutschland sind die Angaben bei der Preisauszeichnung gegenüber den Verbrauchern durch die Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Danach sind Waren, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb des Verkaufsraumes auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden, und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen (§ 10 Abs. 1 PAngV). Ansonsten sind sie dadurch auszuzeichnen, dass die Behältnisse oder Regale, in denen sich die Waren befinden, beschriftet werden oder dass Preisverzeichnisse angebracht oder zur Einsichtnahme aufgelegt werden (§ 10 Abs. 2 PAngV). Zudem darf nicht mit Angaben geworben werden, die sowieso rechtlich vorgeschrieben sind, wie beispielsweise "inkl. Mehrwertsteuer". Der Preis gegenüber Verbrauchern ist stets als Endpreis inkl. aller Steuern etc. anzugeben.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Produktinformationen Hanshow Nebular. Abgerufen am 9. September 2025.