Einzelplan
Einzelplan (kurz: Epl.) ist ein Begriff aus dem Haushaltsrecht und bezeichnet einen Teil des Haushaltsplans.
Einzelpläne des Bundeshaushalts
Im Hinblick auf die Haushaltsgrundsätze und die Haushaltssystematik[1] besteht der Bundeshaushaltsplan aus den Einzelplänen und dem Gesamtplan (§ 13 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung, § 10 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz). Die Einzelpläne enthalten die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eines einzelnen Verwaltungszweigs oder bestimmte Gruppen von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BHO). Der Gesamtplan enthält dagegen unter anderem eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne (Haushaltsübersicht, § 13 Abs. 4 Nr. 1 BHO).
Jeder Einzelplan wird mit einer zweistelligen Zahl, der Einzelplan-Nummer, versehen. Von den 25 Einzelplänen sind 23 (Epl. 01 bis Epl. 30) nach dem Ministerial- oder Ressortprinzip und 2 (Epl. 32 und 60) nach dem Realprinzip (Funktionalprinzip) gegliedert.[2]
Einzelpläne des Bundeshaushalts 2024:[2]
In der Aufzählung fehlende Nummern sind durch Umressortierungen, d. h. geänderte Ressortzuschnitte, weggefallen, z. B.
| 13 | Bundesministerium für Post und Telekommunikation: 1. Januar 1998 aufgelöst durch Privatisierung (s. EPl. 08; Bundesnetzagentur zu EPl. 09) |
| 18 | Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: 1998 zu EPl. 12, 2013 zu EPl. 16, 2018 zu EPl. 06; war im Bundeshaushalt 1997 als EPl. 25 aufgeführt. |
| 33 | Versorgung: seit 2007 in den jeweiligen Einzelplänen (dort Kapitel 67) |
Einzelpläne der Bundesländer
Einzelpläne des bayerischen Staatshaushaltes
(Stand Doppelhaushalt 2019/2020)
bisherige Umressortierungen:
| 09 | Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten – Forstverwaltung: 2006 durch Privatisierung der Forstverwaltung als eigenständiger EPl. weggefallen → EPl. 08 |
| 12 | Bayerischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten: bis 1998 (EPl. 02) |
| 12 | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz: gegründet 2001 (BSE-Krise) |
| 14 | Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: gegründet 1972, 2003 zu EPl. 07 und 12 |
Einzelpläne des hessischen Landeshaushalts
(Stand: Doppelhaushalt 2023/2024)[5]
Einzelpläne des niedersächsischen Landeshaushaltes
(Stand: Haushalt 2025[6])
Einzelpläne des sachsen-anhaltischen Landeshaushaltes
(Stand Doppelhaushalt 2017/2018)
Literatur
- Bodo Leibinger, Reinhard Müller, Bernd Züll: Öffentliche Finanzwirtschaft. Ein Grundriss für die öffentliche Verwaltung in Bund und Ländern. R. v. Decker Verlag, 16., neu bearbeitete Auflage 2024, ISBN 978-3-7685-0623-6.
Weblinks
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO).
- Haushaltstechnische Richtlinien des Bundes (HRB).
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Das System der öffentlichen Haushalte. Bundesministerium der Finanzen, Stand August 2015, S. 12 ff.
- ↑ a b Bodo Leibinger, Doris Blau: Das Haushaltsrecht des Bundes - Eine Einführung - Finanzverfassung, Haushaltssystematik, Haushaltsgrundsätze Haushaltskreislauf. Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.), Stand Februar 2024, S. 31 ff., 37 ff.
- ↑ Haushaltsplan 2017/2018. Abgerufen am 17. Februar 2018.
- ↑ Haushaltsplan 2017/2018. Abgerufen am 14. März 2019.
- ↑ Haushaltspläne des Landes Hessen. Abgerufen am 29. September 2023.
- ↑ Haushalt 2025. Niedersächsische Landesregierung, abgerufen am 25. Mai 2022.
- ↑ Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 9. Dezember 2018; abgerufen am 8. Dezember 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.