Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz |
| Abkürzung: | DV-FahrlG |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht, Verkehrsverwaltungsrecht |
| Fundstellennachweis: | 9231-14-1 |
| Erlassen am: | 2. Januar 2018 |
| Inkrafttreten am: | 4. Januar 2018 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 4 VO vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 498) |
| Weblink: | Text der Verordnung |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) ist eine Verordnung des Bundes und ergänzt das Fahrlehrergesetz.[1]
Diese Verordnung ist in sieben Abschnitte unterteilt und enthält ebenso viele Anlagen.
Im Zuge einer Änderung der Verordnung im Oktober 2019 wurden unter anderem ein neuer Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang eingeführt und die Anforderungen an die dafür eingesetzten Lehrkräfte präzisiert.[2]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz. Deutscher Bundestag, abgerufen am 27. August 2025.
- ↑ Artikel 1 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz. Buzer, abgerufen am 27. August 2025.