Fernpilot

Fernpiloten bei der Grenzüberwachung mit unbemannten Luftfahrzeugen, die mit Videokameras und Datenübertragung ausgestattet sind (U.S. Customs and Border Protection)

Fernpilot (Drohnenpilot[1]) ist ein Fahrzeugführer, der ein unbemanntes Luftfahrzeug per Telemetrie steuert.[2]

Die Aufgaben umfassen unter anderem die Verantwortung für den Flugbetrieb (beispielsweise Kursüberwachung, Luftraumbeobachtung, die Überwachung des Flugbetriebs per Sichtverbindung (VLOS), die meteorologischen Bedingungen, die Minimierung von Luft- und Bodenrisiken), den technischen Zustand des Fluggeräts einschließlich ausreichender technischer Energiequellen, und Good Airmanship[2] sowie der Rechtsnormen (beispielsweise Kollisionsverhütung, Maximalflughöhen).

EU-Fernpilotenausbildung

Seit 2019 ist ein Kompetenznachweis, umgangssprachlich EU-Drohnenführerschein, in Ländern der Europäischen Union zum Steuern von Multicoptern erforderlich (ausgenommen Fahrzeuge, die unter die EU-Spielzeugverordnung fallen). Es gibt zahlreiche Klassen, je nach Fahrzeugtyp (Gewicht) und Einsatzgebiet.[3]

In Deutschland wird der Nachweis vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt, in Österreich erfolgt dies durch Austro Control. In der Schweiz, die am 1. Januar 2023 die Regelungen der EU übernommen hat, ist dafür das Bundesamt für Zivilluftfahrt zuständig.

Kompetenznachweis A1/A3

Kompetenznachweis A1/A3

Für die offenen Kategorien A1 und A3 ist das Ablegen eines Onlinetrainingskurs mit anschließender Online-Prüfung bei einer nationalen Luftfahrtbehörde notwendig. Dabei sind 40 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten zu beantworten, mindestens 75 % müssen zum Bestehen korrekt beantwortet werden,[4]

Fernpiloten-Zeugnis A2

Fernpiloten-Zeugnis A2

Um in Betriebskategorie A2 zu fliegen, ist das Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich. Dieses kann bei benannten Stellen (PStF) der Luftfahrtbehörden erworben werden. Voraussetzung dafür sind der Besitz Kompetenznachweises A1/A3 sowie den Abschluss eines praktischen Selbststudiums.[5] Die Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, auch hier sind mindestens 75 % der Fragen korrekt zu beantworten.[4]

Fernpiloten-Zeugnis STS

Seit dem 1. Januar 2024 ist der vereinfachte Betrieb in sogenannten Standardszenarien (STS-01, STS-02) der speziellen Kategorie möglich.[6] Für den Betrieb in diesen Szenarien sowie auch als Grundlagenausbildung für die spezielle Kategorie ist die STS-Ausbildung notwendig. Diese gliedert sich in eine theoretische und praktische Ausbildung. Voraussetzung für die theoretische Ausbildung ist ebenfalls der Vorbesitz des Kompetenznachweises A1/A3. Ausbildung und Prüfung finden auch hier bei den benannten Stellen statt. Des Weiteren ist eine praktische Ausbildung bei einer anerkannten Prüfstelle (PStF-P) notwendig.[4]

Kompetenznachweis A1 A3 und Fernpilotenzeugnis STS
Fernpilotenzeugnis A2 und STS

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Drohnenpilotin / Drohnenpilot (m/w/d). Karrierecenter der Bundeswehr, abgerufen am 16. Juni 2025.
  2. a b Onlinekurs Open UAV, Kapitel Luftrecht und Sicherheit, Unterkapitel Lufträume und Beschränkungen. Luftfahrt-Bundesamt, Referat B 5, abgerufen am 10. Juni 2021.
  3. Verordnung (EU) 2019/945 vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, Verordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, in Verbindung mit Verordnung (EU) 2020/639 vom 12. Mai 2020 zur Änderung in Bezug auf Standardszenarien für den Betrieb in oder außerhalb direkter Sicht und Verordnung (EU) 2020/746 vom 4. Juni 2020 zur Änderung hinsichtlich der Verschiebung der Anwendungsfristen bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
  4. a b c Fernpilotenausbildung. Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 16. Juni 2025.
  5. Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbsttrainings zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2. (PDF) Luftfahrt-Bundesamt, 13. Dezember 2023, abgerufen am 16. Juni 2025.
  6. Informationen zu Standardszenarien (STS). Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 16. Juni 2025.