Dreisamniederung

Dreisamniederung

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Nördlich von Gottenheim

Nördlich von Gottenheim

Lage Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Umkirch, March (Breisgau) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 1.577,7388
Kennung 3.15.016
WDPA-ID 555547201
Geographische Lage 48° 3′ N, 7° 45′ O
Dreisamniederung (Baden-Württemberg)
Dreisamniederung (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 10. September 1982
Verwaltung Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Das Landschaftsschutzgebiet Dreisamniederung ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vom 10. September 1982 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 3.15.016).[1]

Lage und Beschreibung

Das 1577,7388 Hektar große Landschaftsschutzgebiet liegt nordöstlich von Freiburg im Breisgau zwischen den Gemeinden Bötzingen und March. Das Gebiet gehört zum Naturraum Freiburger Bucht.[2]

Laut Steckbrief handelt es sich um die Niederung von Dreisam und Glotter als einheitlicher ökologischer Ausgleichsraum; vielfältig gegliedertes Landschaftsbild als Lebensraum artenreicher Tier- und Pflanzengemeinschaften; Erholungsraum.

Das Landschaftsschutzgebiet hat Anteile am FFH-Gebiet Mooswälder bei Freiburg und es hat Anteile am Vogelschutzgebiet Südschwarzwald. Im Süden grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet Mooswald.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist

  • Die Erhaltung und Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushalts in der Dreisam- und Glotterniederung und ihrer angrenzenden Freiflächen als zusammenhängender einheitlicher ökologischer Ausgleichsraum
  • die Erhaltung des charakteristischen Landschaftsbildes mit einer vielfältigen Gliederung von Wald- und Feldfluren als Lebensraum artenreicher Tier- und Pflanzengemeinschaften und als Erholungsraum für die Allgemeinheit.[3]

Siehe auch

Commons: Dreisamniederung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
  2. Steckbrief des LSG beim LUBW
  3. Verordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald