Drahtwort

Werbeposter mit Telegrammadresse: Mercurflug
Briefkopf mit Drahtanschrift

Das Drahtwort, auch Draht-Adresse[1] oder Drahtadresse, Drahtanschrift oder Telegrammadresse (Telegr.-Adr.)[2] genannt, ist eine Kurzadresse für Telegramme, die früher besonders von Unternehmen verwendet wurde.

Geschichte

Das Telegrafenamt konnte aus der Liste der vergebenen Drahtwörter die Empfängeradresse zuordnen. Da bei der Gebührenabrechnung von Telegrammen die Anzahl der Wörter maßgeblich war, konnte sich der Absender so die kostspielige Übertragung der vollständigen Adresse ersparen. Neben dem „Fernruf“ (der Telefonnummer) und der Fernschreibnummer war das Drahtwort ein Standardbestandteil im Briefkopf eines Unternehmens.[3]

Beispiele

Statt der Adresse „Spazierstock- und Regenschirmfabrikation Pogge, Berlin-Grunewald, Chausseestraße 12–18“ lautete das Drahtwort nur kurz „poggeberlin“. Nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge eine Auswahl bekannter Beispiele:

Historische Gebühren

Eine Telegramm-Kurzanschrift kostete sowohl 1974[5] als auch 1986[6] monatlich 5 DM.

Einzelnachweise

  1. Riedlinger Zeitung. (PDF) 10. Oktober 1906, S. 1, abgerufen am 30. April 2025.
  2. Der Kinematograph. (PDF) 4. Juli 1917, S. 89, abgerufen am 30. April 2025.
  3. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. 1905, S. 121 (zeno.org).
  4. Inserat Arthur E. Franke, Leipzig, März 1925.
  5. Telegrammordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 18 vom 28.02.1974, Seite 383)
  6. Telekommunikationsordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 58 vom 21.11.1986, Seite 1895)