Die Blutsbrüder von Gor
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Die Blutsbrüder von Gor (Originaltitel Blood Brothers of Gor) ist ein 1982 veröffentlichter Science-Fiction-Fantasy-Roman und der 18. der 38 Bände umfassenden Gor-Romanserie des US-amerikanischer Autors John Norman. Der Roman schließt inhaltlich unmittelbar an den Vorgängerroman Die Wilden von Gor an.
Die Handlung spielt in den Ödlanden im Osten des Planeten Gor, die der amerikanischen Prärie nachempfunden sind und wo verschiedene Völker der Roten Wilden leben, die den amerikanischen Ureinwohnern ähneln. Tarl Cabot, die zentrale Figur der Gor-Romanreihe, kommt in Die Wilden von Gor in die Region, um das Ziel eines Auftragsmordes vor der drohenden Gefahr zu warnen, gerät jedoch als Sklave in die Gefangenschaft des Kaiila-Stammes. Im Lager der Kaiila lernt er nun in Die Blutsbrüder von Gor ihr Stammesleben kennen. Als die Kaiila ein Friedensabkommen mit den verfeindeten Gelbmessern schließen wollen, erweist sich dies als eine Falle.
Das Buch war von 1986 bis 2011 in Deutschland als jugendgefährdende Schrift indiziert, wobei die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in ihrer Entscheidung vor dem Hintergrund der im Roman enthaltenen Kajira-Thematik argumentierte. Sie sah einen „eklatanten“ Verstoß gegen die Menschenwürde, eine grundsätzliche Missachtung des Gleichberechtigungsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes durch die Diskriminierung der Frau und die Gefahr der sittlichen Desorientierung von Kindern und Jugendlichen. Die gesetzliche Indizierungsfrist von 25 Jahren lief 2011 aus und wurde nicht im Rahmen eines erneuten Prüfverfahrens erneuert, sodass das Buch seither wieder in Deutschland frei verkauft werden darf.
Handlung

Vorgeschichte in Die Wilden von Gor
Auf dem Planeten Gor erhält Tarl Cabot von Kog und Sardak, zwei Mitgliedern der Spezies der Kurii, das Angebot, den abtrünnigen Kurii Halbohr / Zarendargar aufzuspüren und auszuschalten, der sich in den Weiten der Ödlande im Osten des Planeten Gor aufhalten soll. Doch Tarl lehnt ab und will stattdessen Halbohr warnen. Zusammen mit dem fahrenden Händler Grunt und dessen gekauften, einst von der Erde entführten Sklavinnen reist er in die von den Stämmen der Roten Wilden beherrschten Ödlande. Tarl vergreift sich in dieser Zeit an mehren Sklavinnen, darunter auch an Millicent Aubrey-Welles, die er in einer Nacht mehrfach vergewaltigt.
Als ein Söldnerheer unter Führung der menschlichen Kuriii-Agentin Lady Mira in die Ödlande eindringt, wird es von den Roten Wilden vernichtet und Mira versklavt. Doch auch Tarl und seine Begleiter geraten ins Visier der Roten Wilden, die alle Sklavenmädchen rauben und Tarl versklaven. Der starke Krieger Canka vom Stamm der Kaiila nimmt sich die Sklavin Millicent Aubrey-Welles als persönliche Beute, obwohl Grunt sie eigentlich dem Häuptling Mahpiyasapa liefern und verkaufen sollte. Gemeinsam mit Grunt und dem geächteten Kaiila Cuwignaka, dem Tarl das Leben gerettet hat, machen sie sich auf zum Stamm der Kaiila.
Handlung in Die Blutsbrüder von Gor
Tarl Cabot lebt sich als Sklave des Stammes der Kaiila langsam ein und erlernt ihre Sprache; sein Freund Grunt überlässt ihm zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse seine Sklavin Wasnapohdi als Lustsklavin. Es ist die Jahreszeit in der die großen Kailiauk-Herden (den amerikanischen Bisons nachempfunden) durch die Ödlande ziehen, weshalb die verschiedenen Clans (Banden) des Volks der Kaiila zusammenkommen, um gemeinsam auf die Jagd zu gehen. Hierzu reisen auch die Isanna-Kaiila an, unter ihnen auch die Häuptlingstochter Bloektu mit ihrer Zofen-Sklavin Iwoso. Zwischen Cuwignaka und Bloketu, die einst befreundet waren, kommt es zu Spannungen. Sie zieht ihn damit auf, dass er wegen frühere Feigheit auf dem Kriegspfad von den Kaaila seither wie eine Frau behandelt wird. Der gekränkte Cuwignaka seinerseits macht gegenüber Bloketu keinen Hehl daraus, dass er sie und ihre Zofe gerne als Sklavin sehen würde.
Die Stämme bereiten sich auf die Jagd vor und vollziehen ein Medizinmann-Ritual, bei dem die Sklavin Millicent gewaltsam entkleidet nackt vor dem ganzen Stammm tanzen muss. Nach Ende des Rituals brechen die Kaiila die Zelte ab und folgen den Kailiauk-Herden Während die Tiere von den Männern – unter ihnen auch Tarl – gejagt werden, kümmern und schneiden die Frauen das Fleisch der erlegten Tiere. Die Spannungen zwischen Cuwignaka und Bloketu nehmen zu, der immer offener erklärt, sie als Sklavin besitzen zu wollen. Bloketu wird durch den Häuptlingssohn Hci damit konfrontiert, dass sie sich mit ihrer Zofe und drei fremden Männern vom Stamm der mit den Kaiila verfeindeten Gelbmessern getroffen hat. Es offenbart sich, dass die Kaiila und Gelbmesser über ein Friedensabkommen verhandeln. Hci, der den Gelbmessern gegenüber äußerst feindlich eingestellt ist, lehnt dies persönlich ab.
Die Sklavin Millicent Aubrey-Welles hat Schwierigkeiten sich in das Stammesleben und ihre Aufgaben einzuleben. Auch ihre Beziehung zu ihrem Räuber und Herrn Canka läuft nicht gut, denn ihr unfreiwilliger Dienst als seine Lustsklavin reicht bald nicht mehr als Nachsicht, dass sie ihn in anderen Dingen nicht zufrieden stellt. Er beginnt sie zu schlagen und schickt sie zur Strafe gar zu Tarl Cabot, damit dieser an Millicent seine sexuellen Gelüste stillen kann. Millicent bittet ihn, die Strafe zu vollziehen, doch Tarl – der Millicent einst in Die Wilden von Gor mehrfach vergewaltigt hat – lehnt ab. Millicent offenbart, dass sie Angst hat, Canka nicht mehr zu gefallen, da er sich ihr gegenüber abweisend verhält – sie hat auch Angst, dass er sie als Sklavin weggibt. Tarl lässt Millicent in seinem Zelt schlafen. Als er sie später zu Canka zurückbringen will, bittet Millicent ihn erneut darum, dass er sie als Lustsklavin benutzt und gesteht, es zu lieben, eine Sklavin und Eigentum von Männern zu sein. Sie geht so weit ihre Versklavung auf Gor als das Beste anzusehen, was ihr im Leben passiert sei. Tarl will ihrer Bitte nicht nachkommen, doch Millicent verführt ihn aktiv, woraufhin die beiden mehrfach miteinander Sex haben. Millicent gesteht, dass sie Canka liebt und ihm als seine Sklavin dienen möchte. Als Tarl sie zu Canka zurückschickt, erweist sich, dass er die Spannungen zwischen dem Herrn und seiner Sklavin gelockert hat und beide nun tatsächlich ineinander verliebt und weit glücklicher sind. Canka schenkt Tarl zum Dank eine perlenbesetzte Kaiila-Peitsche, die ausweist, dass Tarl Zugriff auf alle Sklavinnen im Lager der Kaiila hat, die nicht in privaten Zelten untergebracht sind. Er vergewaltigt als erstes die 17-jährige blonde Sklavin Oiputake und lässt sie sich derart als Lustsklavin dienen, dass sie fortan ihrem eigentlichen Herrn eine folgsame Sexsklavin ist.
Die Stämme der Kaiila erwarten die Delegation des mit ihnen verfeindeten Stammes der Gelbmesser, mit denen sie über ein Friedensabkommen verhandeln wollen. Mahpiyasapa, der Häuptling der Isbu-Kaiila, der Millicent nackt beim Ritual hat tanzen sehen und sie eigentlich einst von Grunt hatte kaufen sollen, verlangt das Besitzrecht über sie. Er will den Abgesandten Geschenken überreichen, darunter Reittiere, Sättel, Decken, Roben, Stoffe und Frauen. Canka jedoch weigert sich Millicent an den Häuptling auszuliefern. Kurz darauf versucht Mahpiyasapas Sohn Hci sich Millicent anzueignen, indem er Canka zwanzig Reittiere schenkt – dieser will das unfreiwillige Geschenk nicht annehmen und Hci fordert ein Gegengeschenk vom gleichen Wert – er fordert Millicent. Damit bringt er Chanka in eine Zwickmühle, da dieser nun riskiert seine Ehre zu verlieren, weil er der Tradition des Stammes nicht folgt. Durch einen Trick seines Bruders Cuwignaka gelingt es Canka jedoch Hci zu überlisten, wofür er kurzfristig Millicent als Sklavin in dessen Besitz gibt, sie sich als Gegengeschenk aber auch wieder zurückholt. Millicent ist schockiert, doch Canka erklärt, dass er sie fortgeben könnte, da er sie liebe. Millicent erwidert als Sklavin ihre Gefühle für ihren Herrn. Hci seinerseits ist erzürnt und vor dem ganzen Stamm gedemütigt.
Die Delegation der feindlichen Gelbmesser trifft ein, doch erfährt Tarl von der Sklavin Oiputake, die früher den Gelbmessern gehörte, dass sich bei den Männern ihrer Delegation nicht um Zivil-, sondern um Kriegshäuptlinge handelt. Kurz darauf wird ein gescheiterter Mordanschlag auf Häuptling Mahpiyasapa verübt, für den Canka verantwortlich gemacht wird – dieser verlässt das Lager. Tarl vermutet jedoch, dass dies eine List von Mahpiyasapas Sohn Hci ist, mit dem er Canka diskreditieren will. Tarl vertraut sich Cuwignaka an. Als sie weitere Details über das Lager in Erfahrung dringen, wird klar, dass tatsächlich eine Verschwörung im Gange ist und das große Lager im Begriff steht, angegriffen zu werden. Zudem sind die Isanna-Kaiila unter ihrem Häuptling Watonka, seine Tochter Bloketu und deren Zofen-Sklavin Iwoso wohl in die Verschwörung verwickelt.
Als sie dem Stamm ihre Erkenntnis mitteilen wollen, ist es zu spät. Der Angriff auf das Lager beginnt. Der Stamm der Kinyanpi greift von Südosten mit seinen Kriegern an, die auf großen Tarnvögeln reiten. Der Stamm der Gelben Messer von Westen her. Tarl und Cuwignaka entkommen den ersten direkten Kämpfen, retten Wasnapohdi und legen sich an einer Stelle, wo die Angreifer gefangene Frauen deponieren, auf die Lauer. Sie töten zwei Gelbe Messer. Cuwignaka, der einst zu feige für den Kriegspfad war und daher von den Kaiila als Frau behandelt wird, erlebt die Tötung der Feinde und als Entfesselung seiner „Männlichkeit“. Er vergewaltigt eine der gefesselten Sklavinnen. Danach schließen sie sich den anderen Kaiila an, wobei ihre Tapferkeit im Kampf ihnen großen Respekt einbringt. Die Kaiila werden von den Angreifern mehr und mehr zurückgedrängt. Sie verschanzen sich, um bis zur Abenddämmerung durchzuhalten, um nachts aus dem Lager fliehen zu können. Tarl bemerkt, dass die Art der Kriegsführung der Feinde in Strategie und Taktik von der gewöhnlichen der Roten Wilden abweicht. Mit Entsetzen stellen sie fest, dass es sich um einen koordinierten Angriff handelt und sie mit den Resten des Söldnerheers von Alfred unter dem Kommando der Kurii zusammenarbeiten. Ihr Angriff zielt darauf, sich der Kaiila zu entledigen, um danach ungestört nach dem abtrünnigen Halbohr / Zarendargar zu suchen. Hci wird im Kampf schwer verletzt. Unter schweren Verlusten gelingt es den Tarl Cabot, seinen Freunden und anderen Kaiila schließlich aus dem Lager zu fliehen, dass der Feind endgültig einnimmt. Tarl, Cuwignaka und die Sklavin Wasnapohdi fliehen zusammen.
Tarl und Cuwignaka beobachten heimlich das Siegerlager ihrer Feinde, wo sich unter anderem die Kurii, Alfred, aber auch Bloketu und Iwoso befinden. Bloketu, deren Vater verraten und ermordet wurde, ist ihrerseits von Iwoso verklavt worden. Sie kehren zu den Waniyanpi zurück, wo Tarl die Mira, die versklavte ehemalige Agentin der Kurii, wieder zu sich nimmt, und stoßen zu den Resten der Überlebenden der Kaiila, darunter Canka und seiner Sklavin Millicent und Häuptling Mahpiyasapa. Im Lager trifft Tarl endlich auch auf den von ihm gesuchten abtrünnigen Kurii Halbohr / Zarendargar. Die Kaiila bereiten sich auf einen Gegenschlag vor, wozu Tarl und seine Freunde Tarnvögel jagen, um diese zu zähmen und Reiter für sie auszubilden. Ebenso stehlen sie fünfzehn Tarns vom Stamm der Kinyanpi.
Tarl, Cuwignaka und der genesene Hci überfallen das Lager der Gelbmesser und nehmen Iwoso und Bloketu gefangen. Dabei lassen sie die Information fallen, wo die Kaiila eine Ratsversammlung abhalten wollen. Diese Information kann Iwoso in der Sprache der Gelbmesser bei ihrem Raub ihren Leuten noch zurufen. Kurz darauf findet die besagte Ratsversammlung statt, doch in Wahrheit handelt es sich um eine Falle für die Gelbmesser. In der dreitägigen Abwehrschlacht um den Ratsfelsen gelingt es den die Gelbmesser und ihre Verbündeten zu besiegen, auch den Söldnerführer Alfred und die beiden Kurii Sardak und Kog. Sardak stirbt durch Halbohr, Kog durch die Hand von Tarl.
Nach dem Sieg werden Iwoso und Bloketu für ihren Verrat an den Kaiila von Häuptling Mahpiyasapa zum Tode verurteilt. Bloketu bittet um die Alternative und unterwirft sich als Sklavin der Männer, die sie seit Jahren schon im tiefsten Herzen sei. Auch Iwoso unterwirft sich als Sklavin, um den Tod zu entgehen. Cuwignaka nimmt sich Bloketu als Sklavin und gibt ihr den Namen Cespu. Iwoso bittet Hci darum, von ihm als Sklavin genommen zu werden, da sie ihn seit Jahren liebe. Er tut dies. Die Beute der besiegten Gelbmesser und ihrer Verbündeten wird aufgeteilt. Tarl erhält die rothaarige Sklavin Natusa, die er vergewaltigt und anschließend seinem Freund Grunt schenkt. Dieser verkauft sie für fünf gelbe Kailiauk-Fälle an Häuptling Mahpiyasapa und erfüllt damit den Vertrag, den er einst geschlossen hat und dessen Handelsware die Sklavin Millicent hätte sein sollen. Die Sklavin Wasnapohdi wird von Grunt für vier gelbe Kailiauk-Fälle an ihren alten Herrn verkauft, was sie sehr überglücklich macht. Tarl wird aus der Sklaverei freigelassen.
Tark und Cuwignaka schließen Blutsbruderschaft. Von dem Kurii Halbohr / Zarendargar erfährt Tarl, dass gegen diesen das Todesurteil aufgehoben wurde und er mit einem Raumschiff in seine Heimat zurückkehren wird. Halbohr offenbart, dass er mit Absicht die Kurii-Auftragsmörder Kog und Sardak in die Ödlande gelockt hat und er damit rechnete, dass diese sich menschliche Helfer suchen würden – auch Tarl Cabot. Halbohr ging davon aus, dass Tarl stattdessen kommen würde, um ihm zu helfen, wie es dann auch geschah. Zusammen mit seiner Sklavin Mira kehrt Tarl Cabot nach Port Kar zurück.
Indizierung in Deutschland von 1986 bis 2011
Am 14. November 1985 stellte das Jugendamt der Stadt Hannover bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Antrag auf Indizierung von Die Blutsbrüder von Gor.[1]
Am 20. Februar 1986 entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zugunsten des Antragstellers und das Buch wurde als jugendgefährdende Schrift indiziert und im freien Handel verboten.[2] Die gesetzliche Indizierungsfrist von 25 Jahren lief 2011 aus und wurde nicht im Rahmen eines erneuten Prüfverfahrens erneuert, sodass das Buch seither wieder frei in Deutschland verkauft werden kann.
Hintergrund
Das narrative Konzept der Kajira-Sklaverei findet sich in John Normans Gor-Romanen seit dem ersten Band, doch baute er es im Laufe der Reihe zunehmend aus. Mit dem 1977 erschienen siebten Band Sklavin auf Gor (Captive of Gor) rückte er die Kajira-Sklaverei wesentlich in den Fokus und brachte erstmals eine weibliche Hauptfigur als Ich-Erzählerin, die in die Sklaverei gezwungen wird – ihr Erleben der Welt von Gor als Kajira stellt die wesentliche Handlung dar.[3] Dieses Erzählkonzept setzte er noch in weiteren Bänden der Reihe fort, die daher als Kajira- oder Sklavinnen-Romane bezeichnet werden.[4] Auch in den anderen Romanen trat die Kajira-Thematik zunehmend in den Vordergrund und führte zu einer stark zunehmenden, teils heftigen Kritik an den Romanen.
1983 bewertete Peter Mauzy den ersten Kajira-Roman Sklavin auf Gor sowie den nachfolgenden Band Die Jäger von Gor als wichtigste Bände der Gor-Reihe, in der der zuvor untergeordnete Aspekt der weiblichen Sklaverei zum zentralen Thema der Gor-Reihe werde. Mauzy attestierte, dass die Handlung, Action, Storyline und Charakterentwicklung in den Hintergrund trete, während Norman fortan in langen expositorischen Passagen seine Philosophie der weiblichen Unterwerfung und männlichen Dominanz vermittle.[5] Zu demselben Schluss kam ebenfalls 1983 Robert Reginald.[6] David Langford beschrieb 1988 im SFX Magazine die Wandlung der späteren Romanreihe als „zu einer extrem sexistischen, sadomasochistischen Pornographie, in der Frauen rituell gedemütigt werden, und haben deshalb weithin Anstoß erregt“.[7]
In den späten 1980er-Jahren wurden das Erscheinen der Gor-Romane beim US-amerikanischen DAW Books Verlag eingestellt;[8] der Verlag argumentierte mit sinkenden Verkaufszahlen,[8] was David Langford als „dürftigen Vorwand“ beschrieb.[8]
Indizierung in Deutschland von 1986 bis 2011
Am 14. November 1985 stellte das Jugendamt der Stadt Hannover bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Antrag auf Indizierung von Die Blutsbrüder von Gor, das auf Deutsch vom Heyne Verlag herausgegeben worden war.[1]
Am 20. Februar 1986 entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zugunsten des Antragstellers und das Buch wurde als jugendgefährdende Schrift indiziert und im freien Handel verboten.[2] Die gesetzliche Indizierungsfrist von 25 Jahren lief 2011 aus und wurde nicht im Rahmen eines erneuten Prüfverfahrens erneuert, sodass das Buch seither wieder frei in Deutschland verkauft werden kann.
Indizierungsverfahren 1985/1986
Argumentation des Antragstellers auf Indizierung
Das antragstellende Jugendamt Hannover argumentierte für eine Einstufung als jugendgefährdende Schrift aufgrund der „durchweg frauendiskriminierenden Schilderungen, die sich auf einen Jugendlichen sozialethisch desorientierend auswirken könnten. Die Rolle der Frau sei die einer sich in ihre Unterwerfung fügende Sklavin [...]“.[1]
Zwar sei die Handlung rein fiktiv, doch werde diese Darstellung der Frau nicht infrage gestellt und werde dem Leser vielmehr als wünschenswertes Ziel vermittelt und die Frau als gleichberechtigtes Subjekt als Produkt einer falschen Erziehung beurteilt.[1] Die irdische Kultur unterdrücke die echte Weiblichkeit, während auf Gor erst durch die bedingungslose Unterdrückung Frauen echte Weiblichkeit erfahren würden. Ansätze eines solchen Frauenbildes würden dem jugendlichen Leser auch im täglichen Leben vermittelt und es sei wichtig, solchen Ideologien entgegenzutreten.[1]
Das Kreisjugendamt Euskirchen hatte am 11. März 1986 ebenfalls einen Antrag auf Indizierung als jugendgefährdende Schrift gestellt, wobei es zusätzlich argumentierte, dass Sklavinnen missbraucht und gequält würden, zumeist auf sexuelle Art, und die Sklavinnen zudem ihre sexuelle Demütigung als Freude und Erfüllung ihres Sklavendaseins erleben würden. Der Antrag selbst konnte – da die mündliche Verhandlung bereits am 20. Februar 1986 erfolgte – in das Verfahren nicht mehr einfließen und berücksichtigt werden.[9]
Gegenargumentation des Heyne-Verlags
Der juristische Bevollmächtigte des Heyne-Verlags argumentierte im Verfahren, dass sich das Buch jeglicher Detailschilderung sexueller Vorgänge und gewalttätiger Handlungen enthalte. Zudem sei die Handlung im Bereich Fantasy angesiedelt und es bestehe für Jugendliche „keine Identifizierungsgefahr, weil jeder Bezug der dargestellten Verhaltensweisen zur gelebten Realität fehlten.“[9]
Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Die Bundesprüfstelle entschied zugunsten des Antrags auf Indizierung durch das Jugendamt Hannover und sah das Tatbestandsmerkmal der sittlichen Gefährdung nach § 1 Abs. 1 GjS als erfüllt an. Der Inhalt des Buches sei frauendiskriminierend und der Autor entwickele ein Normalitätskonzept, das Frauen zu Konsumartikeln und Objekten männlicher Lust mache. Als Botschaft des Buches werde ein „den Grundwerten unserer Verfassung diametral entgegengesetzes Verhalten“ gepredigt.[9]
Die Bundesprüfstelle nahm bei der Begründung Bezug auf eine Szene, in der die Sklavin Wasnapohdi dem Titelhelden Tarl Cabot als Lustsklavin überlassen wird, wobei dieser erklärt, der Mann „braucht ein Ventil für seine Anspannungen, um nicht neurotisch zu werden.“[10] Ein weiterer Begleiter des Titelhelden erklärte: „Frauen sind dazu geboren, den Männern zu dienen.“[11]
Weiter schloss sich die Bundesprüfstelle der Argumentation an, dass im Roman die Frau erst durch ihre Versklavung und sexuellen Missbrauch ihre wahre Weiblichkeit entdecke, wozu sie erneut auf Passagen verwies, etwa
Die Bundesprüfstelle befand, dass die letztliche Stärke der Sklavinnen in ihrem geschlechtlichen Reiz liege und sie im Buch ständig sexuell verfügbar seien; ihr Erscheinungsbild sei fast ausnahmslos auf die Sexualität komprimiert.[14] Die Bundesprüfstelle attestierte, dass im Gegensatz zum Prinzip der Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes der jugendliche Leser im Buch erfahre, dass der höchste Wert einer Frau ist, sich total dem Willen anderer zu beugen und deren Befehl hin auch zu handeln.[14]
„Ohne Spur einer Menschenwürde werden Sklavinnen verkauft und gekauft wie Ware. Sie haben keine eigene Identität. Sie gehen von Hand zu Hand ihrer jeweiligen Eigentümer, werden benutzt und genutzt, ohne dass sie eine Einwirkung auf ihr Leben hätten. Ihr Name, Ausdruck ihrer Individualität und Personalität, wird ihnen genommen.“[14]
Die Bundesprüfstelle resümierte:
„Ebenso eklatant wie der Inhalt des Buches gegen die Menschenwürde verstößt, missachtet er auch das grundgesetzlich in Art. 3 Abs. 2 garantierte Gleichheitsgebot, insbesondere den Gleichberechtigungsgrundsatz zwiscen Mann und Frau. [...] Das Buch vermittelt eine Beziehung zwischen Mann und Frau, die einem Verhältnis von einem Herrn zu seiner Sklavin entspricht. Es widerspricht eklatant dem Bild der Frau nach dem Grundgesetz, dass das Leitbild einer gleichberechtigten Partnerschaft festschreibt.“[14]
Die sozialethische desorientierende Wirkung des Buches werde auch nicht dadurch geschmälert, dass die Handlung rein fiktiv im Bereich Fantasy und auf dem Planeten Gor angesiedelt sei. Vielmehr steigere gerade die Differenz zwischen dem Geschlechterbild auf Gor und der irdischen Wirklichkeit die sexuelle Frustration bei Jugendlichen. Während auf Gor Frauen versklavt, unterworfen und sexuell jederzeit verfügbar seien, werde der Jugendliche in der Realität mit der nicht freien sexuellen Verfügbarkeit von Frauen konfrontiert. Zudem stimuliere der Roman zu Gewaltausübung gegen Frauen und Mädchen an und verstärke damit eine sozialethische Desorientierung.[15]
Ausgaben
Deutschsprachige Ausgaben
- John Norman: Die Blutsbrüder von Gor, Heyne, München 1985, ISBN 3-453-31203-1
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 2.
- ↑ a b Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 1.
- ↑ Christophe Duret: Transfictionality, Thetic Space, and Doctrinal Transtexts: The Procedural Expansion of Gor in Second Life’s Gorean Role-playing Games, 2018, S. 10.
- ↑ Gorean Posts (Luther) - Barbarians of Gor.com - “slave” novels, abgerufen am 19. November 2024. Christophe Duret: Transfictionality, Thetic Space, and Doctrinal Transtexts: The Procedural Expansion of Gor in Second Life’s Gorean Role-playing Games, 2018, S. 10.
- ↑ Peter Mauzy: The Gor Novels, Survey of Modern Fantasy Literature, 2/1/1983, Bd./Jhrg. 2
- ↑ Robert Reginald: Xenograffiti: Essays on Fantastic Literature, Studies in the Philosophy and Cristicism of Literature, S. 73–75.
- ↑ David Langford: SFX Magazine, Ausgabe 39, Juni 1998.
- ↑ a b c David Langford: SFX Magazine, Ausgabe 39, Juni 1998.
- ↑ a b c Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 3.
- ↑ Entsprechende Stelle im Buch: John Norman: Die Blutsbrüder von Gor, Heyne, München 1985, S. 21. – Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 3.
- ↑ Entsprechende Stelle im Buch: John Norman: Die Blutsbrüder von Gor, Heyne, München 1985, S. 140. – Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 3f.
- ↑ Entsprechende Stelle im Buch: John Norman: Die Blutsbrüder von Gor, Heyne, München 1985, S. 80. – Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 4.
- ↑ Entsprechende Stelle im Buch: John Norman: Die Blutsbrüder von Gor, Heyne, München 1985, S. 83. – Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 4.
- ↑ a b c d Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 4.
- ↑ Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, Pr. 600/85; Entscheidung Nr. 3584 vom 20.02.1986, bekanntgeacht im Bundesanzeiger Nr. 141 vom 28.02.1986, S. 5.