Claude d’Angennes de Rambouillet
Claude d’Angennes de Rambouillet (* 26. August 1538 im Schloss Rambouillet; † 15. Mai 1601 in Le Mans) war ein französischer Prälat und Diplomat.
Er ist bekannt wegen der Verhandlungen, die er mit dem Heiligen Stuhl führte, einerseits im Jahr 1590 nach der Ermordung des Cardinal de Guise durch König Heinrich III., andererseits im Jahr 1593 wegen der Konversion des Königs Heinrich IV. zum Katholizismus.
Leben
Herkunft und Bischof von Noyon
Er war der fünfte Sohn von Jean d’Angennes, Seigneur de Rambouillet, und Isabeau Cottereau, Dame héritière de Maintenon, sowie Bruder von Nicolas d’Angennes, Seigneur de Rambouillet, und Kardinal Charles d’Angennes de Rambouillet, Bischof von Le Mans. Er studierte zunächst in Paris Literae humaniores und Philosophie und anschließend Rechtswissenschaften in Bourges, da er ursprünglich vorhatte, Anwalt zu werden. Nach seiner Rückkehr nach Paris und seiner Zulassung als Anwalt ging er nach Padua, um sein Studium der Rechtswissenschaften fortzusetzen, und von dort zum Konzil von Trient, um sich seinem Bruder Charles anzuschließen, der zu dieser Zeit als Bischof von Le Mans dort war. 1566, nach seiner Rückkehr nach Paris, wurde er von König Karl IX. zum Conseiller d’eglise au Parlement de Paris ernannt; drei Jahre später sandte ihn der König als Botschafter zu Cosimo de’ Medici, Herzog von Florenz, und ernannte ihn nach seiner Rückkehr zum Conseiller d’état. 1570 sandte er ihn als Botschafter zu Papst Pius V. (regierte 1566–1572) nach Rom. Heinrich III. übertrug ihm 1577 das Amt des Président en la cinquième chambre des enquêtes und ernannte ihn im Jahr darauf, am 6. Oktober 1578, zum Bischof von Noyon; er wurde am 8. Februar 1579 vom Pariser Bischof Pierre de Gondi geweiht. 1582 nahm er an einer Generalversammlung der gallikanischen Kirche teil, dem nächsten Konzil in Reims, und zwei Jahre später, 1585, an einer zweiten Generalversammlung der gallikanischen Kirche in Paris, wo er deren Freiheiten in Anwesenheit des Königs verteidigte. Nach dem Tod seines Bruders, des Kardinals, wurde er am 28. September 1587 zu dessen Nachfolger als Bischof von Le Mans ernannt.
Die Folgen des Mordes an den Guise
Da d’Angennes ein sehr erfahrener und umsichtiger Mann war, beauftragte ihn König Heinrich III. mit einer schwierigen Mission beim Papst Sixtus V. (regierte 1585–1590): Heinrich hatte die Ermordung des Herzogs von Guise (23. Dezember 1588) angeordnet, die seines Bruders, des Cardinal de Guise kurz darauf (24. Dezember 1588), sowie die Verhaftung und Inhaftierung des Kardinals von Bourbon und des Erzbischofs von Lyon im Schloss Amboise. Die Wut der Katholischen Liga erreichte mit der Ermordung ihrer beiden Anführer ihren Höhepunkt, und es kam zu schweren Unruhen in ganz Frankreich. Der König glaubte, er könne diese Unruhen besänftigen, wenn er von Rom die Absolution für die Ermordung des Kardinals erhalte, und sandte zwei Botschafter zu Sixtus V., der über diese Tat äußerst erzürnt war. Als sie um Absolution für den König baten, antwortete der Papst, dass der König nicht nur die kirchlichen Immunitäten und Privilegien des Kardinalskollegiums verletzt habe, sondern auch die Gesetze Gottes und der Menschen, indem er einen Kardinal grausam ermorden ließ und zwei der wichtigsten Prälaten der Kirche wie einfache Laien im Gefängnis festhielt. Er forderte den König auf, die Aufrichtigkeit seiner Reue zu beweisen, indem er den Kardinal von Bourbon und den Erzbischof von Lyon freiließ, die keiner anderen Gerichtsbarkeit als der seinen unterstanden. Anschließend berief er eine Kongregation ein, ausdrücklich, um den Mordfall des Kardinals von Guise zu untersuchen. Der Herzog von Mayenne entsandte seinen Kanzler Jacques de Diou zu dieser Versammlung, der beauftragt war, in Rom eine Klage wegen des gerade begangenen Verbrechens einzureichen. Die Liga entsandte ebenfalls zwei Vertreter, um den Papst zu bitten, die Katholiken Frankreichs zu schützen und sich ihnen anzuschließen, um die Beleidigung der Kirche zu rächen, und gleichzeitig darzulegen, mit welcher Unaufrichtigkeit Heinrich den Krieg gegen die Hugenotten geführt hatte.
Um diese Anschuldigungen zu widerlegen und sich gegenüber dem Papst zu rechtfertigen, sandte der König Claude d’Angennes, „aus der geliebten Familie von Rambouillet, einen Mann von tiefem Wissen und einzigartiger Beredsamkeit“,[1] nach Rom, wo er am 23. Februar 1589 eintraf. Während dieses Besuchs hatte d’Angennes vier Audienzen beim Papst bezüglich seiner Mission. Er erklärte dem Papst, dass der König voller Eifer für den katholischen Glauben sei, dass Kardinal de Guise des Verbrechens der Rebellion überführt worden sei und dass in diesem Fall die Geistlichen Frankreichs, unabhängig von ihrem Rang, der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstanden, insbesondere die Pairs des Königreichs, die keine anderen Richter hatten als das Parlement von Paris, das sich aus Pairs, Beamten der Krone und gewöhnlichen Richtern zusammensetzte. Er fügte hinzu, dass, wenn der König bei der Bestrafung des Kardinals von den Formalitäten der Justiz abgewichen sei, dies sein Parlement betreffe und keinen Verstoß gegen die kirchlichen Privilegien darstelle. Der Papst antwortete, dass der Tod des Herzogs von Guise ihn nichts angehe und dass der König das Recht habe, ihn zu bestrafen, aber er forderte Wiedergutmachung für den Tod des Kardinals, der Untertan des Heiligen Stuhls und nicht des Königs war, da die Kardinäle der päpstlichen Gerichtsbarkeit unterstanden und keiner weltlichen Macht gegenüber verantwortlich waren; dasselbe gelte für Erzbischöfe und Bischöfe, wie es ausdrücklich in ihrem Konsekrationseid bekräftigt werde. Der Bischof antwortete, dass Geistliche zwar in Bezug auf ihr Amt der päpstlichen Autorität unterstanden, dies jedoch nicht für ihren Besitz oder ihren Wohnsitz galt; in diesen Punkten waren sie verpflichtet, ihren Fürsten zu gehorchen, und unterstanden deren Gerichtsbarkeit.
Bei der dritten Audienz legte d’Angennes dem Papst die Privilegien und Freiheiten der gallikanischen Kirche dar und erklärte, dass diese die Könige Frankreichs vor päpstlichen Exkommunikationen schützten, was Sixtus in Rage versetzte, der drohte, den König zu exkommunizieren und den Bischof von Le Mans zu verhaften, sollte er hinsichtlich der Gefangenen keine Genugtuung erhalten. Eine vierte Audienz am 13. März verlief ebenso erfolglos; der Papst lehnte die geforderte Absolution weiterhin ab, bis der Kardinal von Bourbon und der Erzbischof von Lyon freigelassen würden. Die Angelegenheit blieb ungelöst, bis der Herzog von Mayenne, der zum Anführer der Liga geworden war, am 7. April einen weiteren Diplomaten nach Rom entsandte, nachdem er erfahren hatte, dass der Papst Heinrich III. schließlich die Absolution erteilen könnte. Er wies seine Vertreter an, falls der Papst diese Absolution gewähren sollte, dagegen zu protestieren und im Namen seiner selbst und der anderen Anführer der Liga eine Urkunde über ihren Protest zu verlangen.
Als Sixtus von den Anweisungen an die Vertreter der Liga erfuhr, war er so alarmiert von der Vorstellung, dass sich die Katholiken Frankreichs vom Gehorsam gegenüber der päpstlichen Autorität abwenden könnten, dass er im Konsistorium ein Dekret und Monitorium (Mahnschreiben) veröffentlichte, in dem er Heinrich ermahnte und ihm befahl, innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung des Monitoriums Kardinal Bourbon und den Erzbischof von Lyon freizulassen und ihn dreißig Tage nach ihrer Freilassung darüber zu informieren, andernfalls würde er ihn sowie alle seine Komplizen und Anhänger exkommunizieren und mit allen in den heiligen Kanones und der am Gründonnerstag verlesenen Bulle enthaltenen Zensuren (Kirchenstrafen) belegen. Er forderte den König außerdem auf, persönlich oder durch bevollmächtigte Vertreter vor ihm zu erscheinen, um Rechenschaft über die Ermordung des Kardinals von Guise und die Inhaftierung des Kardinals von Bourbon und des Erzbischofs von Lyon abzulegen. Dieses Dekret wurde zwar am 5. Mai im Konsistorium verabschiedet, aber erst am 24. Mai in den üblichen Kirchen Roms veröffentlicht. Die französischen Gesandten verließen die Stadt, sobald das Dekret beschlossen war; der Bischof von Le Mans schiffte sich in Livorno ein und kam nach einem Kampf mit Piraten wohlbehalten in Marseille an. Etwas mehr als zwei Monate nach dieser Exkommunikation ermordete der Dominikaner Jacques Clément Heinrich III.
Die Konversion Heinrichs IV.
Im Jahr 1593 beschloss König Heinrich IV., dem protestantischen Glauben abzuschwören und „in den Schoß der katholischen, apostolischen und römischen Kirche zurückzukehren“. Er berief mehrere seiner Prälaten und Theologen ein, um sich über die Punkte, die ihn von der Kirche getrennt hatten, unterrichten zu lassen und mit ihnen über diese Fragen zu diskutieren. Die erste dieser Konferenzen fand am Morgen des 23. Juli statt, und einer der anwesenden Prälaten war d’Angennes. Sie diskutierten bestimmte Punkte, der König erhob Einwände, erklärte sich aber schließlich zufrieden, dankte den Bischöfen dafür, dass sie ihm das beigebracht hatten, was er zuvor nicht gewusst hatte, und beteuerte, dass er in seiner Bekehrung die Güte und Macht Gottes erkannte. Der 25. Juli wurde als der Tag festgelegt, an dem der König feierlich seinen Irrtümern abschwören und die Absolution von seiner Ketzerei und den „Zensuren“ der Kirche erhalten sollte.
Am 24. Juli veröffentlichte der Päpstlicher Legat eine Erklärung, in der er feststellte, dass „Heinrich von Bourbon, der sich selbst zum König von Frankreich und Navarra ernannte, aber von Papst Sixtus V. zum Ketzer, Rückfälligen, Unbußfertigen, Anführer, Beschützer und öffentlicher Verteidiger der Ketzer, von niemand anderem als dem Papst von den Strafen befreit werden kann, die rückfälligen und reuelosen Ketzern drohen, und dass daher die Handlung der Prälaten, die er versammelt hatte, null und nichtig sei“.[2] Dennoch nahm der Erzbischof von Bourges Renaud de Beaune am vorgesehenen Tag in der Kirche der Abtei Saint-Denis die Abkehr des Königs vom Protestantismus entgegen und gewährte ihm nach der Beichte die Absolution, sprach ihn vom Verbrechen der Ketzerei und Apostasie frei, nahm ihn wieder in die römische Kirche auf und ließ ihn die Sakramente empfangen. D’Angennes gehörte zu den Prälaten, die bei dieser Zeremonie anwesend waren.
Da der Erzbischof ihm die Absolution „unter Vorbehalt der Autorität des Heiligen Apostolischen Stuhls“ erteilt hatte, sandte Heinrich eine feierliche Gesandtschaft, um in seinem Namen Papst Clemens VIII. (regierte 1592–1605) Gehorsam zu schwören und um die Bestätigung der Absolution zu bitten, die er von den Bischöfen erhalten hatte. D’Angennes gehörte zu den Abgeordneten, an deren Spitze Luigi Gonzaga, Herzog von Nevers, stand. Clemens VIII. weigerte sich, den Herzog als Botschafter des Königs von Frankreich zu empfangen, und nach vielen Schwierigkeiten willigte er ein, ihn als Privatperson, als italienischen und katholischen Prinzen, in Rom zuzulassen. Der Herzog betrat die Stadt am 21. November und verließ Rom nach fünf erfolglosen Audienzen im Januar des folgenden Jahres. Der Papst verweigerte demjenigen die Absolution, der seiner Meinung nach einst den Heiligen Stuhl in derselben Angelegenheit um Hilfe gebeten hatte und der, nachdem er den katholischen Glauben angenommen hatte, diesen wieder aufgegeben hatte, um zu seinen Irrtümern zurückzukehren. Er spielte damit auf die Ereignisse zur Zeit Gregors XIII. (regierte 1572–1585) an, als Karl IX. den König von Navarra gezwungen hatte, an den Papst zu schreiben und seiner Häresie abzuschwören.
Claude d’Angennes veröffentlichte, bevor er Italien verließ, eine kleine Abhandlung, um das Verhalten der französischen Bischöfe zu rechtfertigen. Er argumentierte unter Berufung auf die Autorität der berühmtesten Kanonisten, „dass der Ordinarius, der dazu befugt ist, gemäß den Kanones die Exkommunikation und alle anderen Zensuren aufheben darf, wenn ein legitimer Grund vorliegt, der den Büßer daran hindert, sich dem Papst zu Füßen zu werfen. Er zeigte, dass dies beim König der Fall war, dessen Anwesenheit in Frankreich durch die Notwendigkeit seiner Angelegenheiten und die Intrigen seiner Feinde bedingt war; daher waren die Prälaten Frankreichs berechtigt, den König ad cautelam vorsorglich zu entbinden, vorausgesetzt, sie anerkannten, wie sie es zu tun bereit waren, die höchste Autorität des Papstes“.[3] Ob dieses Werk noch erhalten ist, ist nicht bekannt.
Letzte Jahre
D’Angennes gründete ein Priesterseminar in Le Mans und starb dort am 15. Mai 1601. Er wurde im Chor der Kathedrale von Le Mans beigesetzt, wo seine Grabinschrift auf einem Kupfergrab zu sehen ist
Werke
Jacques Lelong listet in seiner Bibliothèque Historique de la France unter dem Namen Claude d’Angennes die folgenden Werke auf:
- Remontrance du Clergé faite au Roi par l'Evêque de Noyon, en l’Assemblée de 1585 (Ermahnung des Klerus an den König durch den Bischof von Noyon in der Versammlung von 1585), Paris 1585
- Remontrance du Clergé de France, faite à Folambray, en 1596, par l'Evêque du Mans (Ermahnung des französischen Klerus, verfasst in Folembray im Jahr 1596 vom Bischof von Le Mans), Paris 1596
- Avis de Rome, tiré des Lettres de l'Evêque du Mans, écrites le 15 de Mars à Henri de Valois, jadis Roi de France (Mitteilung aus Rom, entnommen aus den Briefen des Bischofs von Le Mans, geschrieben am 15. März an Henri de Valois, ehemaliger König von Frankreich), Paris 1589
- Lettre au Roi Henri III. (Brief an König Heinrich III.) vom 15. März 1589, publiziert in den Mémoires du Duc d'Espernon, Paris 1626
- Lettre de l'Evêque du Mans, avec la Réponse à elle faite par un Docteur en Théologie, en laquelle est répondu à ces Deux Doutes: Si on peut suivre en Sûreté de Conscience le Parti du Roi de Navarre, et le reconnoître pour Roi, et si l'Acte de Frère Jacques Clément doit être approuvé en Conscience, et s’il est louable ou non (Brief des Bischofs von Le Mans mit der Antwort eines Doktors der Theologie darauf, in der auf folgende zwei Fragen eingegangen wird: Kann man mit gutem Gewissen die Partei des Königs von Navarra unterstützen und ihn als König anerkennen, und ist die Tat von Bruder Jacques Clément mit gutem Gewissen zu billigen und lobenswert oder nicht?), Paris 1589
- Traité de la Puissance du Pope envers les Rois, par R. P. en Dieu, Messire Claude d’Angennes de Rambouillet, Evêque du Mans (Abhandlung über die Macht des Papstes gegenüber den Königen, von R. P. in Gott, Messire Claude d’Angennes de Rambouillet, Bischof von Le Mans)
Literatur
- Louis Moréri: Le grand dictionnaire ou le mélange curieux de l'histoire sacrée et profane. Band 1, Paris 1759, S. 50
- Jacques Lelong: Bibliothèque Historique de la France, Band 5, 1775, S. 381
- The Biographical Dictionary of the Society for the Diffusion of Useful Knowledge. Band 2, Ausgabe 2, 1843, S. 723–726 (books.google.de, abgerufen am 25. August 2025)
- Lana Martysheva: Henri IV roi : le pari de l’hérétique. Ceyzérieu, Champ Vallon, Collection Époques, 2023, ISBN 979-1-026-71105-6
Weblinks
- Catholic hierarchy, Bishop Claude d’Angennes (online)
- Étienne Pattou, Famille d’Angennes, S. 4 (online)
Anmerkungen
- ↑ Enrico Caterino Davila, Buch X, S. 385, zitiert in The Biographical Dictionary
- ↑ "Henri de Bourbon, se proclamant roi de France et de Navarre, mais déclaré par le pape Sixte V hérétique, relaps, impénitent, chef, protecteur et défenseur public des hérétiques, ne pouvait être absous par personne d'autre que le pape des peines encourues par les hérétiques relaps et impénitents, et que, par conséquent, l'acte des prélats qu'il avait réunis serait nul et non avenu", zitiert in The Biographical Dictionary
- ↑ Fortsetzung von Fleury, zitiert in The Biographical Dictionary