Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt

Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt
Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale
Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest
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Basisdaten
Sitz: Brüssel
Legislaturperiode: fünf Jahre
Abgeordnete: 72 Französische Sprachgruppe
17 Niederländische Sprachgruppe
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 9. Juni 2024
Vorsitz: Bertin Mampaka Mankamba (MR)
Sitzverteilung: Geschäftsführende Regierung (36)
  • PS 17
  • Ecolo 7
  • DéFI 4
  • Groen 4
  • Open Vld 2
  • Vooruit 2
  • Opposition (53)
  • MR 20
  • PVDA-PTB 15
  • LE 8
  • TFA 3
  • N-VA 2
  • Vlaams Belang 1
  • CD&V 1
  • Unabh. 3
  • Website
    www.parlement.brussels
    Parlamentsgebäude
    Parlamentsgebäude
    Parlamentsgebäude

    Das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt (oder auch „Brüsseler Parlament“; bis 2006 „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“), französisch Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale, niederländisch Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest, ist aus 89 Regionalabgeordneten zusammengesetzt.

    Aktives und passives Wahlrecht

    Die Regionalabgeordneten werden direkt von der Bevölkerung für fünf Jahre in einem einzigen Wahlkreis, der sich über die neunzehn Gemeinden erstreckt, gewählt. Alle belgischen Staatsbürger, die in der Region Brüssel-Hauptstadt domiziliert sind und ihr 18. Lebensjahr erreicht haben, sind wahlberechtigt. In Belgien besteht darüber hinaus Wahlpflicht. Um sich für das Regionalparlament zur Wahl zu stellen, muss man dieselben Bedingungen erfüllen. Die Wahllisten sind einsprachig, d. h. entweder französisch- oder niederländischsprachig. Die Sprache der Wahlliste, auf der eine Person kandidieren will, muss zwingend mit der Sprache, in der der Personalausweis des Kandidaten ausgestellt wurde, übereinstimmen. Dem Wähler werden bei der Wahl alle Listen vorgelegt und er kann frei und geheim entscheiden, ob er für eine französisch- oder niederländischsprachige Liste stimmen will. Die letzten Wahlen fanden am 9. Juni 2024 statt.

    Sprachgruppen

    Innerhalb des Parlamentes gibt es zwei Sprachgruppen, die französische Sprachgruppe mit 72 Sitzen und die niederländische Sprachgruppe mit 17 Sitzen. Die Abgeordneten werden je nach der Sprache der Wahlliste, auf der sie kandidiert haben, der einen oder der anderen Sprachgruppe zugeordnet. Die Einteilung in Sprachgruppen hat gewisse Folgen für die interne Organisation des Parlamentes (Vertretung in den Ausschüssen, …). Um Konflikte zwischen den Sprachgruppen vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit der „Alarmglocke“, die auf Anfrage einer Dreiviertelmehrheit innerhalb einer Sprachgruppe die parlamentarische Prozedur aussetzt und die Regionalregierung damit beauftragt, innerhalb von 30 Tagen eine Lösung zu finden.[1]

    Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Sprachgruppe hat auch Auswirkungen auf die Vertretung der Brüsseler Abgeordneten im Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens bzw. im Flämischen Parlament. Die Vertreter dieser beiden Gemeinschaften werden tatsächlich nicht direkt von der Bevölkerung gewählt, sondern setzen sich aus allen wallonischen bzw. flämischen Regionalabgeordneten einerseits, und gewissen Abgeordneten des Brüsseler Parlamentes der französischen bzw. (eventuell) der niederländischen Sprachgruppe andererseits zusammen. Im Parlament der Französischen Gemeinschaft sind somit neben den 75 wallonischen Regionalabgeordneten auch 19 Brüsseler Abgeordnete vertreten, die von der französischen Sprachgruppe des Brüsseler Parlamentes bestimmt werden. Dies geschieht nach dem D’Hondt Verteilerschlüssel, der eine proportionale Vertretung aller im Brüsseler Parlament vertretenen Parteien sichert. Für das Flämische Parlament gelten seit 2001 andere Regeln, da es aus den 118 direkt gewählten flämischen Regionalabgeordneten und aus 6 Abgeordneten, die „ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt haben müssen und dort direkt in dieser Eigenschaft […] gewählt wurden“, zusammengestellt ist.[2] Diese sechs Abgeordneten gehören also nicht zwangsläufig dem Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt an. Des Weiteren gibt es in Flandern für die Flämische Gemeinschaft und für die Flämische Region nur ein einziges Parlament. Somit sind die besagten sechs Abgeordneten nicht stimmberechtigt, wenn das Flämische Parlament sich mit rein regionalen Zuständigkeiten befasst. Da sowohl die Französische als auch die Flämische Gemeinschaft über eine „konstitutive Autonomie“ verfügen, sind sie befugt, die Zusammensetzung ihrer Parlamente mittels eines Sonderdekretes (Zweidrittelmehrheit) zu ändern; in diesen Fällen muss jedoch immer das Verhältnis 19/75 bzw. 6/118 als parlamentarische Vertretung der Region Brüssel-Hauptstadt beibehalten werden.[3]

    Gesetzgebende Gewalt

    Die legislativen Beschlüsse des Parlamentes werden „Ordonnanzen“ genannt. Auch wenn Ordonnanzen im Prinzip denselben gesetzgeberischen Wert wie ein föderales Gesetz oder ein Dekret der anderen Gemeinschaften und Regionen besitzen, unterscheiden sie sich in einem bestimmten Punkt ganz wesentlich von diesen: Sie unterliegen der Kontrolle der gewöhnlichen Gerichte und Gerichtshöfe, die die Anwendung einer Ordonnanz verweigern können, wenn diese die Bestimmungen des Sondergesetzes über die Brüsseler Institutionen verletzt.[4] Normalerweise ist diese Befugnis der judikativen Macht nur auf Erlasse und Verfügungen (der Exekutive) begrenzt.[5] Die gewöhnlichen Gerichte und Gerichtshöfe kontrollieren somit die Verfassungsmäßigkeit der Ordonnanzen parallel zum Verfassungsgerichtshof, der alle Gesetze, Dekrete und auch Ordonnanzen wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklären kann.

    Geschichte

    Nach Durchführung der dritten belgischen Staatsreform und Verabschiedung des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 wurde die „Region Brüssel-Hauptstadt“ gegründet. Dieses Sondergesetz rief schlussendlich den „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ (französisch Conseil de la région de Bruxelles-Capitale, niederländisch Raad van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest) ins Leben.

    Am 25. Februar 2005 wurde die Verfassung des Königreichs Belgien überarbeitet und diese trat am 11. März 2005 in Kraft. Gefolgt von einer Änderung des Sondergesetzes am 11. April 2006 über regionale und kommunale Institutionen. Diese Sondergesetz verwandelte den „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ in das „Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt“.

    Aktuelle Zusammensetzung des Parlamentes

    Als Resultat der Wahl von 2024 ergab sich folgende Zusammensetzung:

    Französische
    Sprachgruppe
    Niederländische
    Sprachgruppe
    Partei Sitze Partei Sitze
    nach der
    Wahl
    aktuell +/− nach der
    Wahl
    aktuell +/−
    MR 20 Sitze 20 Sitze   Groen 4 Sitze 4 Sitze  
    PS 16 Sitze 17 Sitze  1 Team Fouad Ahidar 3 Sitze 3 Sitze  
    PVDA-PTB 15 Sitze 14 Sitze  1 N-VA 2 Sitze 2 Sitze  
    LE 8 Sitze 8 Sitze   OpenVLD 2 Sitze 2 Sitze  
    Ecolo 7 Sitze 7 Sitze   Vlaams Belang 2 Sitze 1 Sitz  1
    DéFI 6 Sitze 4 Sitze  2 Vooruit.brussels 2 Sitze 2 Sitze  
    Unabh. 2 Sitze  2 PVDA-PTB 1 Sitz 1 Sitz  
    CD&V 1 Sitz 1 Sitz  
    Unabh. 1 Sitz  1
    Gesamt 72 Sitze 72 Sitze   Gesamt 17 Sitze 17 Sitze  
    Gesamt: 89 Sitze
    Regierungsparteien sind mit einem Punkt (•) gekennzeichnet

    Sitzverteilungen

    Zusammensetzungen seit 1989

    Abgeordnete nach Parteien
    Partei Wahl
    1989 * 1995 * 1999 * 2004 * 2009 2014 2019 2024
    Französische Sprachgruppe
    Mouvement Réformateur (MR) 15 1 15 2 16 2 25 24 18 13 20
    Parti Socialiste (PS) 18 17 13 26 21 21 17 16
    Parti du Travail de Belgique (PTB) 4 10 15
    Les Engagés (LE) 3 3 3 10 4 11 4 4 4 8
    Ecolo 8 7 14 7 16 8 15 7
    Démocrate Fédéraliste Indépendant (DéFI) 12 5 13 2 11 2 12 6 10 6
    DierAnimal 1
    Front National (FN) 7 6 2 4
    Front nouveau de Belgique (FNB) 1
    Vivant 1
    Gesamt 64 65 64 72 72 72 72 72
    Niederländische Sprachgruppe
    Groen 8 – 8 – 9 10 10 3 4 4
    Team Fouad Ahidar 3
    Nieuw-Vlaamse Alliantie (N-VA) – 11 1 3 3 2
    Open Vlaamse Liberalen en Democraten (Open Vld) 12 13 14 15 4 5 3 2
    Vlaams Belang 16 16 16 16 3 1 1 2
    Vooruit.brussels 17 17 9 18 19 19 20 2
    Christen-Democratisch en Vlaams (CD&V) 21 21 21 11 3 2 1 1
    Partij van de Arbeid (PVDA) 1 1
    Agora 1
    Volksunie (VU) 1 1 14
    Gesamt 11 10 11 17 17 17 17 17
    * 
    als „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“
    1 
    als „PRL
    2 
    als „PRL-FDF
    3 
    als „Parti Social Chrétien“ (PSC)
    4 
    5 
    als „Front démocratique des Bruxellois francophones - Europe-Régions-Environnement“ (FDF-ERE)
    7 
    als „Front national-Nationaal front“ (FN-NF)
    8 
    als „Anders Gaan Leven“ (Agalev)
    10 
    als „Groen!“
    12 
    als „Partij voor Vooruitgang en Vrijheid“ (PVV)
    13 
    als „Vlaamse Liberalen en Democraten“ (VLD)
    14 
    als „Vlaamse Liberalen en Democraten-Volksunie-Onafhankelijken“ (VLD-VU-O) (VLD: 1 Sitz, VU: 1 Sitz)
    15 
    als „VLD-Vivant“ (VLD: 4 Sitze, Vivant: keine Sitze)
    16 
    als „Vlaams Blok“
    17 
    als „Socialistische Partij“ (SP)
    18 
    als „sp.a-SPIRIT“ (sp.a: 3 Sitze, SPIRIT: keine Sitze)
    19 
    20 
    als „one.brussels-Socialistische Partij Anders“ (one.brussels-sp.a)
    21 
    als „Christelijke Volkspartij“ (CVP)

    Vorsitz

    Nachfolgend findet sich eine Liste der Vorsitzenden des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt. Von 1989 bis 2006 hieß dieses „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ (französisch Conseil de la région de Bruxelles-Capitale, niederländisch Raad van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest).

    Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Partei
    1 Edouard Poullet 12. Juli 1989 21. Mai 1995 PSC
    2 Armand De Decker 23. Juni 1995 13. Juni 1999 PRL
    3 Magda De Galan 14. Juli 1999 13. Juni 2004 PS
    4 Éric Tomas 19. Juli 2004 7. Juni 2009 PS
    5 Françoise Dupuis 16. Juli 2009 25. Mai 2014 PS
    6 Charles Picqué 10. Juni 2014 26. Mai 2019 PS
    7 Rachid Madrane 18. Juli 2019 9. Juni 2024 PS
    8 Bertin Mampaka Mankamba 26. Juni 2024 amtierend MR
    Commons: Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Art. 31 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
    2. Art. 24, § 1, 2° des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen
    3. Art. 24, § 1, Abs. 4 und § 3, Abs. 3 und 4 des Sondergesetzes vom 8. August 1980
    4. Art. 9, Abs. 1 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
    5. Art. 159 der Verfassung