Bestallungsurkunde
Die Aushändigung einer Bestallungsurkunde (auch kurz Bestallung[1]) ist die Form, in der eine Bestellung erfolgt, also die Zulassung zu einem Beruf; so werden z. B. Notare von der Landesjustizverwaltung durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt und ebenso z. B. Seelotsen in einem Revier, deren Bestallung mit Aushändigung der Bestallungsurkunde wirksam wird.[2][3] Hier hat die Aushändigung eine konstitutive Bedeutung, während die deklaratorische Bedeutung im Zusammenhang mit einem Betreuerausweis[2] seit 2022 nicht mehr gültig ist.[4] Des Weiteren wird der Begriff zuweilen im Sinne von Approbation verwendet.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Bestallungsurkunde ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden. Abgerufen am 14. März 2025.
- ↑ a b c Gerhard Bruch: Lexikon des Wirtschaftsrechts: A-Z. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-322-87461-0, Sp. 297–298.
- ↑ Die Wege um Seelotse zu werden im Überblick. In: Wir Lotsen. Bundeslotsenkammer, abgerufen am 14. März 2025 (Du bist Schulabgänger mit Abitur? So wirst du Seelotse).
- ↑ Bestallungsurkunde. (dejure.org [abgerufen am 14. März 2025]).