Bergische Landesdirektion

Die Bergische Landesdirektion war von 1802 bis 1804 die Oberste Landesbehörde des Herzogtums Berg. Als Präsident saß ihr Johann Wilhelm von Hompesch zu Bolheim vor. Ihren Sitz hatte die Behörde im Statthalterpalais und im Stadthaus an der Mühlenstraße in Düsseldorf.

Geschichte

Die seit 1423 bestehende jülich-bergische Personalunion des rechtsrheinischen Herzogtums Berg mit dem linksrheinischen Herzogtum Jülich ging 1795 im Ersten Koalitionskrieg durch französische Besetzung und Annexion des linken Rheinufers faktisch unter. Im Frieden von Lunéville trat das Heilige Römische Reich unter Kaiser Franz II. das Herzogtum Jülich formell an Frankreich ab. Durch Besetzung und Abtretung Jülichs verloren die in Düsseldorf konzentrierten Behörden Jülich-Bergs beträchtliche Einnahmen. Der bergische Landesherr, der pfalz-bayerische Kurfürst Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken, entschloss sich daher im Sommer 1802, im Herzogtum Berg nach dem Vorbild der ab 1799 in Kurpfalz-Bayern eingerichteten Landesdirektionen eine Reorganisation der Landesbehörden durchzuführen.[1] Diese Maßnahme war Teil der Staatsreformen des Ministers Maximilian von Montgelas, die im Lichte der Aufklärung und im Sinne des Zentralismus darauf zielten, die Behörden zu modernisieren sowie deren Struktur und Ausstattung den geringeren Staatseinnahmen anzupassen.

Mittels einer aus 30 Artikeln bestehenden Instruktion, die am 25. August 1802 in München unterzeichnet und am 19. Oktober 1802 in Düsseldorf veröffentlicht wurde, ließen der herzogliche Landesherr Maximilian Joseph und sein Minister Montgelas die „Bergische Landes-Direction“ im Spätsommer 1802 einrichten. In dieser Obersten Landesbehörde wurden der Geheime Rat, der Geheime Steuerrat, die Hofkammer und das Oberst-Forst- und Jagdamt, die vormals selbständige Behörden und Kollegien des Herzogtums Berg gewesen waren, nunmehr zusammengeführt. Allein die bergische Justizverwaltung blieb davon im Sinne horizontaler Gewaltenteilung unberührt (Art. I). Aufgeteilt wurde die Landesdirektion, die von einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten geleitet wurde, in zwei Deputationen (Abteilungen) mit je einem Direktor.

Die 1. Deputation, besetzt mit sechs Räten, war analog zum früheren Geheimen Rat mit den eigentlichen Regierungsangelegenheiten befasst: Landeshoheit, Grenzen, Lehen, Münzwesen, Polizei, Straßenwesen, Landeskultur und Wirtschaft. Die 2. Deputation, besetzt mit acht Räten, kümmerte sich in der Nachfolge der Zuständigkeiten des Geheimen Steuerrates, der Hofkammer und des Oberst-Forst- und Jagdamtes um das Rechnungs- und Steuerwesen, die Zölle und Akzisen, die Domänenverwaltung, den Militärfiskus und das Forstwesen (Art. II–IV).

Zu den bekannteren Mitgliedern der Bergischen Landesdirektion zählten Maximilian August von Scharfenstein genannt von Pfeil als Vizepräsident, Johann Engelbert Fuchsius als Direktor der 1. Deputation sowie Johann Peter Josef Bislinger und Georg Arnold Jacobi als Räte.[2] Zu den anstehenden Aufgaben der Landesdirektion gehörte die Durchführung der Säkularisation gemäß Reichsdeputationshauptschluss.

Nachdem Maximilian Joseph am 30. November 1803 seinen Schwager, Herzog Wilhelm in Bayern, zu seinem Statthalter im Herzogtum Berg ernannt hatte, machte er 1804 seine Reorganisation rückgängig und berief wieder den Geheimen Rat ein. Mit der Abtretung des Herzogtums Berg an Napoleon Bonaparte und der Gründung des Großherzogtums Berg im Jahr 1806 wurden die Verwaltungsstrukturen nach französischen Vorbildern erneut reorganisiert.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hans U. Krumme: Die Säkularisation im ehemaligen Herzogtum Berg. Darstellung der Entscheidungsprozesse mit einer Auswahl bezüglicher Quellen (= Libelli Rhenani, Band 27). Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek, Köln 2008, ISBN 978-3-9391-6018-2, S. 30
  2. Neue Organisation des Herzogthums Berg. In: Intelligenzblatt für die Bezirke Crefeld und Cleve und die übrigen Gegenden des Ruhr-Departements. Ausgabe Nr. 2 vom 27. September 1802 (Digitalisat)