Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze
Kurztitel: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Abkürzung: BFSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Behindertenrecht
Fundstellennachweis: 860-9-4
Erlassen am: 16. Juli 2021
(BGBl. 2021 I S. 2970)
Inkrafttreten am: 28. Juni 2025
Letzte Änderung durch: Art. 32 G vom 6. Mai 2024
(BGBl. I Nr. 149)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Mai 2024
GESTA: J020
Weblink: Gesetzestext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten und digitalen Produkten in Deutschland regelt. Es dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.[1] Es wurde am 16. Juli 2021 erlassen und ist zum 28. Juni 2025 in Kraft getreten.[2]

Inhalt

Während die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit im Bereich digitaler Angebote (wie beispielsweise Websites) in Deutschland von der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt werden, erweitert das BFSG die Pflicht, diese Richtlinien zu befolgen, auf weitere digitale Angebote und Produkte als jene, die zuvor vom Behindertengleichstellungsgesetz abgedeckt wurden. Die Regelungen gelten damit auch für die Privatwirtschaft und nicht nur für öffentliche Stellen.[3] Dies ist eine wichtige Neuerung im Vergleich zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das nicht auf die Privatwirtschaft ausgeweitet wurde, was laut dem UN-Menschenrechtsausschuss gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstieß.[4]

Aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes stellt die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)[5] konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte. So müssen beispielsweise E-Book-Reader eine Sprachausgabe unterstützen (§ 8 BFSGV).

Das Gesetz betrifft bestimmte Produkte, Dienstleistungen und Inhalte, die im Text aufgelistet werden (§1 BFSG). Die Anforderung der Barrierefreiheit gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, wohl aber für solche, die Produkte in Umlauf bringen.[6] Wo dies zutrifft, können sich Wirtschaftsakteure außerdem auf die in §§ 16 und 17 definierten Ausnahmetatbestände berufen.[6]

Für die Kontrolle der Umsetzung sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Dafür soll eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg eingerichtet werden.[7] Wo Barrierefreiheit nicht hergestellt wird, kann die Behörde beispielsweise die Bereitstellung von Produkten stoppen, Dienstleistungen vorübergehend einstellen oder Bußgelder verhängen.[8]

Verbraucher und anerkannte Verbände und Einrichtungen nach § 32 BFSG können bei Streitigkeiten über die Barrierefreiheit ein Schlichtungsverfahren bei einer Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durchführen lassen. Sie können die Umsetzung des Gesetzes auch bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder einfordern. Sollte eine Behörde keine Maßnahmen einleiten, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die betreffende Behörde möglich.[8]

Literatur

  • Kathrin Stoll: Kurz vor 12: Barrierefreier digitaler Raum per Gesetz: Das BFSG kommt. In: c’t. Band 2025, Nr. 12, 29. Mai 2025, ISSN 0724-8679, S. 38–39 (heise.de [abgerufen am 29. Mai 2025]).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Richtlinie (EU) 2019/882 Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
  2. BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. In: bfsg-gesetz.de. Robert Hartl, 2025, abgerufen am 26. Juni 2025.
  3. Digitale Barrierefreiheit wird in Teilen Pflicht. In SoVD Zeitung – Soziales im Blick 6/2025, S. 8.
  4. Melanie Wölwer: Bundestagsabgeordnete befassen sich mit Kritik am neuen Behindertengleichstellungsgesetz. In: bsvh.org. Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V., 12. April 2016, abgerufen am 26. Juni 2025.
  5. Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  6. a b FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). In: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de. 2025, abgerufen am 26. Juni 2025.
  7. Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, 2025, abgerufen am 2. Juli 2025.
  8. a b Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. In: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de. S. 11–13, abgerufen am 26. Juni 2025.