Aufriss

Grund- und Aufriss in Zwei-Tafel-Projektion

Der Aufriss ist innerhalb der Systematik technischer Architekturzeichungen (Baurisse) die planmäßige senkrechte Ansichtsdarstellung einer Architektur. Zum Aufriss ergänzende Darstellungsarten von Architektur sind der Grundriss und der Schnitt (in Österreich: Kreuzriss).

Beschreibung

Der Begriff Aufriss bezieht sich in seiner zweiten Silbe auf die (bis zur Einführung von CAD-Zeichnungen) früher übliche Anfertigung der Tuschezeichungen mit Hilfe eines Reißzeugs.

Der Aufriss eines räumlichen, d. h. dreidimensionalen Objektes (z. B. eines Hauses, einer Brücke usw.) ist eine Zeichnung, die durch orthogonale Parallelprojektion der charakteristischen Kanten, Punkte und Linien des Objekts auf eine senkrecht stehende Zeichenebene entsteht. Zusammen mit dem Grundriss – der das Objekt unter orthogonaler Parallelprojektion auf eine horizontal liegende Zeichenebene zeigt – wird das räumliche Objekt eindeutig beschrieben. Die theoretische Grundlage liefert die Zweitafelprojektion.

Architekturzeichnungen eines klassizistischen Schlosses: oben Aufriss, unten links Querschnitt, unten mittig und rechts zwei Teil-Grundrisse durch den Mittelrisalit

Grund- und Aufrisse von realen Objekten wie Haus, Brücke usw. sind in der Regel skalierte (verkleinerte) orthogonale Parallelprojektionen des Objektes. In Bauplänen wird oft maßstäblich auf 1:100 oder 1:50 oder 1:10 verkleinert. Bauhandwerker wie Zimmerer und Steinmetze fertigen Aufrisse in großem Maßstab 1:1 direkt auf dem Reißboden.

Aufrisse können Außen- und Innenansichten einer Wand darstellen. In der Kunstgeschichte wird der Begriff Wandaufriss oft eingeschränkt verwendet und meint im Innern einer Basilika die Längsansicht der Mittelschiffswand.

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Aufriss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen