Arbeitsgericht Potsdam

Gebäude des ehemaligen Arbeitsgerichts Potsdam

Das Arbeitsgericht Potsdam, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, war eines der brandenburgischen Arbeitsgerichte.

Zum 31. Dezember 2022 wurde das Gericht zusammen mit dem Arbeitsgericht Eberswalde aufgehoben.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

Arbeitsgericht Potsdam (Brandenburg)
Arbeitsgericht Potsdam (Brandenburg)
Arbeitsgericht Cottbus
Außenstelle Senftenberg
Arbeitsgericht Eberswalde
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Arbeitsgericht Potsdam
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Arbeitsgericht Neuruppin
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg bis zum 31. Dezember 2022
  • ArbG Neuruppin
  • ArbG Eberswalde
  • ArbG Brandenburg an der Havel
  • ArbG Frankfurt (Oder)
  • ArbG Potsdam
  • ArbG Cottbus
    mit Außenstelle Senftenberg
  • Das Gericht hatte seinen Sitz in Potsdam in der Behlertstr. 3A.

    Das Arbeitsgericht Potsdam war für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Potsdam, dem Landkreis Teltow-Fläming und den zum Landkreis Potsdam-Mittelmark gehörenden Gemeinden und Städten Beelitz, Groß Kreutz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow und Werder zuständig.[2] Mit der Aufhebung des Gerichts wurde der gesamte Gerichtsbezirk dem Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel zugeordnet.[3]

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht Potsdam waren das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Bis zum 31. Dezember 2006 war das Landesarbeitsgericht Brandenburg mit Sitz in Potsdam das zuständige Landesarbeitsgericht.

    Geschichte

    Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[4] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Berlin I entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Berlin als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Kammergerichtes. In Wittenberge entstand das Arbeitsgericht Wittenberge. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der Amtsgerichte Beelitz, Potsdam und Werder. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[5]

    Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Für das Land Brandenburg entstand 1946 das Landesarbeitsgericht Potsdam, in Potsdam wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

    Nach der Wende wurden mit dem Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg vom 21. Juni 1991[6] wieder Arbeitsgerichte geschaffen. Ein Arbeitsgericht Potsdam wurde dabei neu gebildet.

    Siehe auch

    Fußnoten

    1. § 1 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.
    2. § 2 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 19. Dezember 2011.
    3. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.
    4. RGBl. I S. 507
    5. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 100), Digitalisat
    6. Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg. Abgerufen am 2. Januar 2021.

    Koordinaten: 52° 24′ 17,9″ N, 13° 4′ 14″ O