Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken
Gebäude des Amtsgerichts Zweibrücken

Gebäude des Amtsgerichts Zweibrücken

Daten
Ort Zweibrücken
Baustil Barock
Baujahr zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts
Koordinaten 49° 15′ 3,8″ N, 7° 21′ 39,5″ O
Amtsgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
Amtsgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)

Das Amtsgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Zweibrücken.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Zweibrücken. Der rund 274,35 km² große Amtsgerichtsbezirk ist für ein Gebiet mit ca. 63000 Einwohnern zuständig.[1]

Gebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Herzogstraße 2 in Zweibrücken.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Zweibrücken ist für alle Sachen zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Zweibrücken ist das Landgericht Zweibrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.

Geschichte

In Zweibrücken bestand bis 1879 das Landgericht Zweibrücken. Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes des Deutschen Reichs zum 1. Oktober 1879 wurde die dort vorgesehene Gerichtsstruktur auch in Bayern eingeführt. Die Bestimmungen dazu enthielt die Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879. Danach wurde das Amtsgericht Zweibrücken dem Landgericht Zweibrücken zugeordnet. Sein Sprengel entsprach dem der früheren Landgerichte Zweibrücken und Hornbach mit Ausnahme der zur Bürgermeisterei Walsheim gehörenden Gemeinden Bliesdalheim, Breitfurt, Niedergailbach und Walsheim, die dem Amtsgericht Blieskastel zugeordnet wurden.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. mjv.rlp.de | Gerichte > Ordentliche Gerichte > Amtsgerichte > Zweibruecken > Wir über uns. In: mjv.rlp.de. Archiviert vom Original am 23. September 2015; abgerufen am 22. September 2015.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879; in: Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1879, S. 355 f., Digitalisat; das Amtsgericht Zweibrücken wird auf S. 367 aufgeführt, Digitalisat.