Allgemeine Hofkammer

Die Allgemeine Hofkammer war von 1816 bis 1848 die zentrale Finanzbehörde des Kaisertums Österreich.

Geschichte

Hofkammer war ursprünglich die Bezeichnung einer Behörde, die das Vermögen des Herrschers („Kammergut“) verwaltete. Hofkammern bestanden in vielen Territorien des Heiligen Römischen Reichs.

In den habsburgischen Landen wurde die Hofkammer ab 1527 unter Ferdinand I. sukzessive zu einer Art Finanz- und Wirtschaftsministerium des Hofs bzw. Gesamtstaates. Ab Maria Theresia und Joseph II. häufig umstrukturiert, entstand 1816 die „allgemeine Hofkammer“ in Wien, die nicht nur die oberste Behörde für das Finanzwesen im Kaisertum Österreich, sondern auch für Handel, Wirtschaft, Bergbau und den Verkehr zuständig war. Erst 1848 wurden diese Kompetenzen auf mehrere neu geschaffene Ministerien, u. a. das k. k. Finanzministerium aufgeteilt.[1]

Präsidenten

Literatur

  • Heinrich Kretschmayr: Die österreichische Zentralverwaltung 1491–1918. 1. Abteilung, 3 Bände, 1907 (mit Thomas Fellner, † 1904), 2. Abteilung, 3 Bände, 1925–1938 (mit Joseph Kallbrunner, Friedrich Walter und M. Winkler); 1. Band, 1907 (diglib.uibk.ac.at).

Einzelnachweise

  1. Geschichte: Allgemeines Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv (AVAFHKA). Website des Österreichischen Staatsarchivs.