Abzugsrecht

Das Abzugsrecht war im späteren Mittelalter der Schweiz das uneingeschränkte Recht eines Menschen, von seinem aktuellen Wohnsitz wegzuziehen.

Während des Früh- und Hochmittelalters konnten nur die sogenannten Freien ungehindert ihren Wohnsitz wechseln. Dies änderte sich während der Agrarkrise des Spätmittelalters; die Obrigkeit konnte die Flucht der verarmten Landbevölkerung in die Städte kaum noch verhindern.[1]

Später wurde eine Abzugspflicht eingeführt. In der Schweiz musste ein wegziehender Einwohner in der Regel zwischen fünf bis zehn Prozent seines Vermögens hinterlassen, um seinen Wohnort wechseln zu dürfen.[1]

Bis ins 17. Jahrhundert war der Wohnsitzwechsel zwischen katholischen und reformierten Gebieten stark erschwert. Erst mit der 1798 beginnenden Helvetik erhielt jedermann das freie Abzugsrecht.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Martin Leonhard: Abzugsrecht. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 23. Februar 2001, abgerufen am 25. April 2025.