Abstrakte Normenkontrolle
Abstrakte Normenkontrolle bezeichnet
- in Deutschland ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, siehe Verfassungsprozessrecht (Deutschland) #Abstrakte Normenkontrolle
- in der Schweiz einen Oberbegriff für Normenkontrollverfahren, die nicht inzident erfolgen, siehe Abstrakte Normenkontrolle (Schweiz)
Siehe auch: