Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) prüft die Tätigkeit der schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA). Es handelt sich um ein von Exekutive und Judikative unabhängiges Organ, dessen Mitglieder von der Bundesversammlung gewählt werden.

Organisation

Bevor die AB-BA ihre Arbeit im Jahr 2011 aufgenommen hatte, beaufsichtigte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Bundesanwaltschaft. Bei der AB-BA handelt es sich seitdem um eine unabhängige Behörde sui generis, die keiner der Staatsgewalten zugeordnet werden kann. Als Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft nimmt sie zwar exekutive Aufgaben (mit richterlichen Elementen)[1] wahr. Sie untersteht jedoch der Bundesversammlung und ist damit von Exekutive und Judikative unabhängig.[2]

Die Aufsichtsbehörde besteht aus sieben Mitgliedern mit folgender Zusammensetzung: Je ein Richter von Bundes- und Bundesstrafgericht, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwälte sowie drei Fachpersonen, die weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind (Art. 23 Abs. 2 Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes [StBOG]). Die Mitglieder werden für vier Jahre ernannt (Art. 25 Abs. 1 StBOG).[3]

Zuständigkeiten

Die AB-BA ist nicht befugt, der Bundesanwaltschaft Weisungen in Einzelfällen zu erteilen. Hingegen kann sie Weisungen über die generelle Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten erlassen (Art. 29 Abs. 1 StBOG). Die AB-BA kann bei der Bundesanwaltschaft Auskünfte und Berichte über ihre Tätigkeit einfordern und Inspektionen durchführen (Art. 30 StBOG).

Die AB-BA kann gegenüber dem Bundesanwalt Verwarnungen und Verweise aussprechen sowie dessen Gehalt während eines Jahres um 10 % kürzen, wenn er Berufspflichten verletzt hat. Schliesslich kann sie der Bundesversammlung beantragen, den Bundesanwalt seines Amtes zu entheben (Art. 31 StBOG).[4]

Literatur

  • Benjamin Schindler, Christopher Geth: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Gutachten zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte. 2021 (parlament.ch [PDF]).
  • Alexia Heine: Die Aufsicht im Spannungsverhältnis von Legislative und Judikative. Die Rolle der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und Schlussfolgerungen zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichts über die erstinstanzlichen Gerichte. In: Frederica de Rossa, Grégory Bovey, Christoph Hurni (Hrsg.): 150 Jahre Bundesgericht. Festschrift. Bern 2025, S. 364–376 (admin.ch [PDF]).
  • Rainer J. Schweizer: Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften. In: AJP/PJA. Band 22, 2013, S. 1378–1389.

Einzelnachweise

  1. Benjamin Schindler, Christopher Geth: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Gutachten zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte. 2021, S. 47 f. (parlament.ch [PDF]).
  2. Alexia Heine: Die Aufsicht im Spannungsverhältnis von Legislative und Judikative. Die Rolle der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und Schlussfolgerungen zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichts über die erstinstanzlichen Gerichte. In: Frederica de Rossa, Grégory Bovey, Christoph Hurni (Hrsg.): 150 Jahre Bundesgericht. Festschrift. Bern 2025, S. 364 (admin.ch [PDF]).
  3. Alexia Heine: Die Aufsicht im Spannungsverhältnis von Legislative und Judikative. Die Rolle der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und Schlussfolgerungen zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichts über die erstinstanzlichen Gerichte. In: Frederica de Rossa, Grégory Bovey, Christoph Hurni (Hrsg.): 150 Jahre Bundesgericht. Festschrift. Bern 2025, S. 365 (admin.ch [PDF]).
  4. Alexia Heine: Die Aufsicht im Spannungsverhältnis von Legislative und Judikative. Die Rolle der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und Schlussfolgerungen zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichts über die erstinstanzlichen Gerichte. In: Frederica de Rossa, Grégory Bovey, Christoph Hurni (Hrsg.): 150 Jahre Bundesgericht. Festschrift. Bern 2025, S. 366 (admin.ch [PDF]).